Kärnten war bis vor kurzem noch verschont geblieben. Doch vor zwei Wochen wurde auch in diesem Bundesland das auf Vögel bezogene Influenza-Virus bei einem Wildvogel bestätigt. Der nachgewiesene Subtyp ist für Vögel stark krankmachend. Es wird weiterhin plädiert, die Stallpflicht einzuhalten.
Vor zwei Wochen, am 3. März wurde ein toter Wildvogel im Bezirk Villach Land, in einer jener 64 Kärntner Gemeinden, welche als Risikogebiet eingestuft wurden, aufgefunden. Zur Überprüfung wurde das tote Tier in das Labor der AGES nach Niederösterreich verbracht, wo nach Überprüfung der Subtyp H5N1 (für Vögel stark krankmachend) nachgewiesen wurde. Die Infektion H5N1 konnte beim Menschen bis heute in Europa nicht nachgewiesen werden.
Stallpflicht in Risikogebieten
Die in den Hochrisikogebieten seit Jänner 2023 verschriebene Stallpflicht für Geflügelhalter ab 50 Tieren bleibt nach wie vor aufrecht. Aktuell werden alle geflügelhaltenden Betriebe in der betroffenen Gemeinde von Villach Land, kontaktiert und präventiv Proben entnommen.
„Betriebe und Hobbyhaltungen ab 50 Stück Geflügel müssen ihre Tiere in geschlossenen - zumindest überdachten - Stallungen halten. Enten und Gänse sind von anderem Geflügel zu trennen“, hieß es seitens des Land Kärnten.
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