Prozess gegen Iraker

Erst Elfjährige bot Sex gegen Drogen – missbraucht

Wien
20.04.2023 11:57

Sex gegen Ecstasy. So soll die Vereinbarung zwischen zwei jungen Männern und einer 14- und einer gerade einmal Elfjährigen gelautet haben. Zwar sollen die zwei Mädchen zugestimmt haben, sexueller Missbrauch ist es trotzdem. Die Staatsanwältin sieht auch ein „Versagen in der Gesellschaft“.

„In diesem Verfahren wird das Versagen der Gesellschaft gegenüber Heranwachsenden dokumentiert“, eröffnet die Staatsanwältin den Prozess gegen einen 19- und einen 17-Jährigen. Die beiden sollen zwei Mädchen missbraucht haben - die eine gerade einmal elf Jahre alt. Die zwei lebten in einer sozialen Einrichtung des Wiener Jugendamts. „Heranwachsende, die entwurzelt sind“, bezeichnet sie die Anklägerin. 

Sex gegen Ecstasy
Im November 2022 soll es zu den sexuellen Übergriffen auf die Mädchen gekommen sein. Die 14-Jährige kannte den Erstangeklagten bereits: Ein Monat vorher soll sie mit dem 19-jährigen Iraker bereits Geschlechtsverkehr gehabt haben. Und das gegen Ecstasy. 

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Zunächst hat man gechillt, wie die beiden Mädchen aussagen. Dann kam es zur Durchführung des Deals.

Staatsanwältin im Missbrauchsprozess

Dieselbe Abmachung soll ebenfalls im November 2022 geplant gewesen sein - auch mit der Elfjährigen. „Zunächst hat man gechillt, wie die beiden Mädchen aussagen. Dann kam es zur Durchführung des Deals“, schildert die Staatsanwältin. Der 17-Jährige hatte Geschlechtsverkehr mit der älteren. Der 19-Jährige verging sich an dem Kind - gefilmt wurde das vom Zweitangeklagten. 

Warum keine Vergewaltigung?
Während anfangs wegen des Tatbestands der Vergewaltigung ermittelt wurde, verschaffte dieses Video Klarheit: Die Mädchen sollen den sexuellen Handlungen offenbar zugestimmt haben. Gewalt war nicht im Spiel. Sexueller Missbrauch ist es aber trotzdem, so die Staatsanwaltschaft.

Dass das Mädchen erst elf Jahre alt war, hätte der erstangeklagte Iraker (19) nicht gewusst, so sein Verteidiger Franz Pechmann. Die Opfer hätten sich als 16 beziehungsweise 18 ausgegeben. Außerdem: „Mein Mandant hat die Mädchen verarscht. Er hatte kein Ecstasy.“

Verteidigung sieht auch die Angeklagten als Opfer
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm schweren sexuellen Missbrauch Unmündiger und Kinderpornografie vor. Sein Anwalt hält aber fest: „Die Opfer dieses Verfahren sind auch unter den Angeklagten zu suchen“ - sie seien Kriegsflüchtlinge, würden an posttraumatischen Belastungsstörungen leiden.

Im Falle der Erstangeklagten beantragt die Staatsanwaltschaft ebenfalls die Unterbringung in einem forensisch therapeutischen Zentrum - er sei zwar zurechnungsfähig, aber gefährlich. Bereits in der Vergangenheit wurde vom Wiener Landesgericht eine bedingte Einweisung gegen ihn ausgesprochen ...

„Dieser ganze Deal - Sex gegen Drogen - war ihm nicht bekannt“
Der Zweitangeklagte hingegen hätte, laut seiner Verteidigung, von der Abmachung gar nichts gewusst: „Dieser ganze Deal - Sex gegen Drogen - war ihm nicht bekannt“. Zu dem Vorwurf der Kinderpornografie bekenne er sich schuldig, schließlich habe er die sexuellen Handlungen zwischen der Jüngeren und dem 19-Jährigen gefilmt. Nicht schuldig sei er aber am sexuellen Missbrauch Jugendlicher.

Die Öffentlichkeit wird für die Vernehmung der Angeklagten und die Aussagen der Opfer ausgeschlossen. Schließlich geht es hier um den höchst persönlichen Lebensbereich. Ein Urteil wird am späten Nachmittag erwartet.

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