Während ein Leser aus Wien vergeblich auf Zustellung einer von ihm erstandenen Zuckerdose wartete, machte das gute Stück mit der Österreichischen Post ungewollt eine längere Reise von Tirol in die Bundeshauptstadt und wieder retour. Die Ombudsfrau hat sich des Falles angenommen.
Bestecke sowie Tafelgeräte der früheren Berndorfer Metallwarenfabrik sammelt Felix W. aus Wien mit großer Leidenschaft. Bei einem Online-Marktplatz hatte der Leser im Jänner eine Berndorf-Zuckerdose ersteigert und der Verkäuferin den Kaufpreis inklusive der Versandkosten überwiesen. Doch das Packerl, das der Wiener wenig später aus Tirol erhalten sollte, erreichte ihn nicht.
Sendung konnte nicht zugestellt werden
Die Sendung sei am 19. Jänner aufgegeben, am 23. Jänner aber wegen Anschriftsproblemen retourniert worden. Zur Absenderin zurückgekommen ist das Paket jedoch nicht. „Es liegt seit über einem Monat in einem Post-Zentrum. Beschwerden via E-Mail und Telefon blieben erfolglos“, wandte sich Herr W. im März schließlich Hilfe suchend an die Ombudsfrau.
Fehlleitung am Rückweg
Die Österreichische Post teilte auf Anfrage mit, dass das Paket falsch adressiert worden sei - mit Hausnummer 75 statt 73. Im Zuge der Rücksendung sei es dann zu einer Fehlleitung gekommen, wodurch es zur entstandenen Verzögerung kam. Das Packerl habe man wieder an die Absenderin zugestellt.
Was aus der Zuckerdose wurde
Letzten Endes hat die Post wegen der langen Beförderungsdauer die Transportkosten erstattet. Und die Zuckerdose? Die hat ihr Ziel - nachdem sie neuerlich und mit richtiger Anschrift verschickt wurde - nun doch noch erreicht und erfreut den Berndorf-Sammler.
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