Nachdem der Anklage-Einspruch vom Oberlandesgericht (OLG) abgewiesen worden ist, stehen nun die Termine für den Prozess gegen Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) und einen Mitangeklagten fest. In diesem geht es allerdings noch nicht um die Rolle Karmasins in der ÖVP-Umfrageaffäre, sondern um Bezugsfortzahlungen und wettbewerbsbeschränkende Absprachen.
Los geht’s am 25. April, fortgesetzt wird am 27. April und 9. Mai. Richter Patrick Aulebauer verhandelt im großen Schwurgerichtssaal im „Landl“.
Widerrechtlich Bezugsfortzahlungen erschlichen?
Karmasin wird von Philipp Wolm und Norbert Wess vertreten. Zur Anklage gebracht wurde der Vorwurf, Karmasin habe sich nach ihrem Ausscheiden aus der Politik widerrechtlich Bezugsfortzahlungen erschlichen, indem sie Bediensteten des Bundeskanzleramts verschwieg, dass sie ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Ministeramt nahtlos fortsetzte.
Geld verdient haben soll sie mit Studien für das Sportministerium, für die sie aufgrund von Absprachen mit Mitbewerberinnen - darunter ihre frühere Mitarbeiterin Sabine Beinschab - den Zuschlag im Vergabeverfahren erhielt.
Zum zweiten Vorwurf ist auch ein Mitarbeiter des Sportministeriums mitangeklagt. Dieser hatte laut OLG in seinem Einspruch die Frage aufgeworfen, ob die ihm vorgeworfene Tatbeteiligung überhaupt strafbar ist und ob es genug Gründe gibt, ihn für verdächtig zu halten. Das Gericht hielt die Beweislage nun aber für ausreichend, um eine Verurteilung für wahrscheinlich zu halten.
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