Die FPÖ hat am Donnerstag die Wohnungspolitik der Bundesregierung und der Stadtregierung in Wien scharf kritisiert. So sollten Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen vorrangig an Menschen aus Österreich und der EU gehen, sagte die Partei (siehe Video oben).
Drittstaatenangehörige sollen der Vorstellung nach nur dann zum Zug kommen, wenn die Nachfrage deutlich unter dem Angebot liegt. Zudem sollen Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen an diese Personen nur befristet vergeben werden.
Um das Wohnen für die Bevölkerung in Österreich wieder leistbar zu machen, schlägt die FPÖ eine Deckelung der Mieterhöhungen bei zwei Prozent und das Unterbinden von befristeten Mietverträgen vor. Kleine Vermieterinnen und Vermieter sollten von beiden Regelungen aber ausgenommen sein. Das seien solche, die maximal fünf bis sieben Wohnungen vermieten, sagte FPÖ-Wohnsprecher Michael Oberlechner.
Sanierungszustand berücksichtigen
Ein weiterer Vorschlag betrifft die Frage, ab wann eine Wohnung in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes mit regulierten Mieten fällt. Hier soll laut FPÖ nicht mehr das Baujahr entscheidend sein, sondern der Sanierungszustand. „Wenn ein Gebäude nicht in einem guten Zustand ist, bedeutet das schlechtere Lebensqualität, es bedeutet höhere Energiekosten“, sagte Parteiobmann Herbert Kickl. Die Energiekennzahl solle dabei als Maß gelten. Vermieterinnen und Vermieter sollen sich mittels Arbeiten für 30 Jahre aus dem geregelten Bereich „raus sanieren“ können und entsprechend höhere Mieten verlangen dürfen.
Wenn ein Gebäude nicht in einem guten Zustand ist, bedeutet das schlechtere Lebensqualität, es bedeutet höhere Energiekosten.
FPÖ-Chef Herbert Kickl
In diesem Zusammenhang erwähnten die Freiheitlichen am Donnerstag, dass die von „Wiener Wohnen“ verwalteten Gebäude in einem schlechten Zustand seien. Dennoch seien die Mieten in den vergangenen Jahren deutlich erhöht worden.
„ÖVP Schutzpatron der institutionellen Vermieter“
Kickl gestand ein, dass die künftige Mietpreisdeckelung wohl auf Bablers Regierungsbeteiligung zurückzuführen sei. Die geplanten Maßnahmen gingen aber nicht weit genug. Von der ÖVP habe er sich ohnehin nichts erwartet, „weil das ist der Schutzpatron der institutionellen Vermieter“.
Das Mietpaket der Bundesregierung sieht eine Verlängerung der Mietpreisbremse im geregelten Bereich vor. Für 2026 werden die Erhöhungen der gesetzlichen Richtwerte und Kategoriebeiträge sowie der „angemessenen Mietzinse“ mit einem Prozent gedeckelt, für 2027 dann mit zwei Prozent. Beträgt die Inflation zwischen zwei Jahren mehr als drei Prozent, darf der darüber hinausgehende Teil nur zur Hälfte an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden. Außerdem wird die Mindestbefristung für alle ab Jänner 2026 neu abgeschlossenen oder erneuerten Mietverträge von drei auf fünf Jahre erhöht.
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