Im vergangenen Sommer hatte der 59-jährige Angeklagte in einer Arbeiterunterkunft im Oberland in Vorarlberg einen Mitbewohner mit einem Küchenmesser attackiert. Dafür muss er sich nun am Landesgericht Feldkirch verantworten.
Vollkommen in sich ruhend sitzt der ehemalige Metallarbeiter und nunmehrige Pensionist vor dem Richter. Dass es sich beim Angeklagten um einen Wolf im Schafspelz handelt, wird erst im Laufe der Verhandlung deutlich. Im Juni letzten Jahres attackiert der Mann einen 39-jährigen Mitbewohner in der gemeinsamen Unterkunft mit einem Küchenmesser.
Klinge in den Hals
Mehrfach versucht er seinem Opfer die Klinge in den Hals zu rammen, was dank der heftigen Gegenwehr misslingt. Letztlich trifft der Messermann den 39-Jährigen „nur“ am Oberarm und fügt ihm eine Stichwunde zu. Der Auslöser für die Tat war denkbar banal: „Ich habe ihm nur gesagt, er solle zum Pinkeln aufs Pissoir gehen und nicht auf die normale Toilette“, erzählt das Opfer, das aufgrund des Vorfalls noch heute unter den psychischen Folgen leidet.
Ich habe ihm nur gesagt, er solle zum Pinkeln aufs Pissoir gehen und nicht auf die normale Toilette.
Das Opfer über den Auslöser des Streits
Anders die Version des 59-jährigen Angeklagten, der sich keiner Schuld bewusst ist und sich demzufolge auch nicht geständig zu den Vorwürfen zeigt: „Ich wollte mir nur ein Brot schneiden und in mein Zimmer gehen. Da ist er auf mich losgegangen. Das Messer hatte ich unbewusst in der Hand.“ Was wiederum das Opfer bestreitet: „Da war kein Brot. Er ging gezielt mit dem Messer auf mich los!“
Verdacht auf versuchten Mord
Da aufgrund der Schilderungen des Opfers für den Schöffensenat nun sogar der Verdacht auf versuchten Mord im Raum steht, ändert sich die Zuständigkeit - die Causa ist nun ein Fall für das Schwurgericht. Dort soll geklärt werden, ob es sich bei der Tat - wie ursprünglich angeklagt - um eine absichtlich schwere Körperverletzung oder eben um versuchten Mord gehandelt hat.
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