Weil er im Mai des Vorjahres ein Mädchen (1) in Annaberg (Tennengau/Salzburg) mit seinem Kleintransporter überrollt und dabei getötet hatte, fasste ein Postbediensteter (57) am vergangenen Donnerstag eine Geldstrafe in der Höhe von 4510 Euro aus. Nun geht der Anwalt des Mannes gegen das Urteil vor.
„Wir erheben Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe“, bestätigt Rechtsanwalt Lukas Kofler. Das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Hallein vom 9. März wird nun von einem Senat des Salzburger Landesgerichts überprüft. Der 57-jährige Postbedienstete hatte sich beim Prozess am vergangenen Donnerstag nicht schuldig bekannt. Wenngleich er beteuerte, dass ihm der Vorfall unendlich leid tue.
Kleine Unachtsamkeit kostete Mädchen das Leben
Der 57-Jährige steuerte am 3. Mai 2022 gegen 8.20 Uhr sein Zustellfahrzeug an den Straßenrand einer Gemeindestraße in Annaberg (Tennengau/Salzburg). Dort standen die Brüder (9 u. 4 Jahre alt) des späteren Opfers. „Das Mädchen stand an der Schwelle zum Haus und drehte mir den Rücken zu“, erinnerte sich der sichtlich bewegte Angeklagte bei seinem Prozesstermin zurück. „Dann habe ich in eine Kiste auf der Beifahrerseite gegriffen und den beiden Kindern die Post gegeben. Das mache ich öfter so“, erzählte der Postbedienstete weiter. Nach einem kurzen Gespräch schloss er demnach das Fenster, schaute sich um und fuhr los. Den Tränen nahe gab er weiter zu Protokoll: „Auf einmal hörte ich einen ,Tuscher‘. Ich blieb stehen und schaute in den Spiegel. Dann lag die Kleine da.“
Richter fällte mildes Urteil
Der Richter fällte eigentlich ein mildes Urteil. Die Geldstrafe beträgt ein Sechstel des möglichen Strafrahmens. „Ich glaube aber, dass der Unfall vermeidbar gewesen und ihnen das zumutbar gewesen wäre“, begründete er den Schuldspruch. Die Haftpflichtversicherung hat mittlerweile 50.000 Euro an die Eltern des Opfers bezahlt.
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