Viel zu tun in OÖ

Polizei-Einheit checkt Heiratsanträge auf Liebe

Oberösterreich
07.02.2023 09:00

In Vöcklabruck wurde ein Bräutigam auf dem Weg zum Jawort verhaftet. Und er ist kein Einzelfall. In Oberösterreich gibt´s sogar eine Sondereinheit, die sich auf das Aufdecken von Scheinehen spezialisiert hat. Und den Polizisten wird nicht langweilig.

Eine halbe Stunde vor dem Jawort klickten die Handschellen, und ein 24-jähriger kosovarischer Bräutigam aus Vöcklabruck, der in Gmunden eine Ungarin ehelichen und so eine Aufenthaltserlaubnis „erheiraten“ wollte, saß in Schubhaft.

Bei weitem kein Einzelfall! In Oberösterreich gibt’s sogar eine Sondertruppe der Polizei, die auf das Aufdecken von Scheinehen spezialisiert ist. Die Spezialisten sind bei der Polizei in Leopoldschlag im Mühlviertel beheimatet und haben allein heuer schon 20 Fälle am Tisch. Im Vorjahr waren es 67, im Jahr 2020 genau 70. Damit steht im Schnitt jede Woche zumindest eine Hochzeit in Oberösterreich unter Verdacht, dass sie nicht aus Liebe geschlossen wird, sondern um einem „Drittstaatler“ - also Nicht-EU-Bürger - einen dauerhaften legalen Aufenthalt zu ermöglichen.

Die Beamten, die von den Niederlassungsbehörden in den Bezirken über Verdachtsfälle informiert werden, schauen sich genau an, ob die Paare eine Lebensgemeinschaft pflegen. Die Ehepartner werden auch getrennt voneinander zu gleichen Inhalten befragt und auch Wohnungen unter die Lupe genommen. Wenn also nur eine Zahnbürste herumsteht oder sich die Paare nicht einmal mit Händen und Füßen verständigen können, dann liegt der Verdacht einer Scheinehe nahe.

Fristen & Folgen

Wer mit einem Österreicher oder einer Österreicherin eine Scheinehe eingeht, hat nicht automatisch einen Aufenthaltstitel - dieser muss erst beantragt werden.
Anders ist es, wenn man in Österreich einen EU-Bürger, der im Rahmen der Freizügigkeit hier lebt, ehelicht. Dann wird die Aufenthaltsberechtigung für den Ehepartner auf diesen abgeleitet, und er gilt ab dem Jawort.
Strafrechtlich ist eine Scheinehe übrigens nach einem Jahr verjährt, wurde dafür bezahlt, sind es drei Jahre.

Strafrechtliche Konsequenzen gibt’s zwar in den seltensten Fällen, doch jene Partner, die sich einen Aufenthaltstitel erheiratet haben, können diesen wieder verlieren.

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