AK OÖ erstritt Ersatz
Häusliche Gewalt ist verboten, aber leider in vielen Familien Alltag. Jede Woche stehen Mütter oder Väter wegen „fortgesetzter Gewaltausübung“ vor Gericht. Aber nicht immer halten die Vorwürfe der Überprüfung stand. Wie jetzt in Steyr.
Die Anklage gegen einen 31-jährigen Vater vor dem Schöffengericht in Steyr wog schwer: Er soll seinen Sohn zumindest drei Jahre lang mit Schlägen ins Gesicht und auf Arme und Beine malträtiert haben. Weiters soll sich der Vater auf den Buben, der noch keine elf Jahre alt war, gesetzt, ihn mit dem Kopf gegen die Bettkante gestoßen und mit dem Abstechen bedroht haben.
Doch am Landesgericht hielten die Vorwürfe der Überprüfung durch Richter und Schöffen nicht stand: Der Vater wurde freigesprochen.
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