Papa angeklagt

Mildes Urteil für Schuss in den Hintern des Sohnes

Oberösterreich
27.01.2023 09:39

Ein 59-jähriger Vater fiel mit Nazi-Sprüchen und Stechschritt im Tierpark in Oberösterreich auf und soll verbotene Erziehungsmethoden angewendet haben, bei denen er nicht nur die flache Hand zum Einsatz gebracht haben soll. Jetzt gibt‘s ein mildes Urteil, das aber noch nicht rechtskräftig ist.

Seine Erziehungsmaßnahmen hat ein 59-Jähriger wohl aus grauer Vorzeit übernommen. Er soll seinem minderjährigen Sohn regelmäßig Schläge auf den Hinterkopf verpasst und ihn sogar einmal mit einer Luftdruckpistole ins Visier genommen und auf das Gesäß des Buben geschossen haben. Die Kugel ging zum Glück nicht durch die Hose, sondern hinterließ nur einen blauen Fleck am Hintern.

Zeigte im Tierpark den Hitlergruß
Seine Gesinnung soll der Vater während eines Familienausflugs in den Tierpark Grünau im Almtal offen zur Schau gestellt haben, als er plötzlich vom gemütlichen Gehen in den Stechschritt gewechselt und auch den Hitlergruß gezeigt haben soll. Und daheim habe er sich auch entsprechend benommen und die NS-Zeit verherrlichende Phrasen gedroschen haben.

Bis zu zehn Jahre Haft drohten
Eineinhalb Jahre soll laut Anklage das Martyrium des Buben gedauert haben. Nun musste sich der 59-Jährige am Landesgericht wegen Verbrechen gegen das Verbotsgesetz und „fortgesetzter Gewaltausübung“ vor den Geschworenen verantworten, es drohten bis zu zehn Jahre Haft. Doch die meisten Anklagepunkte wurden fallen gelassen und am Ende gab's ein mildes Urteil wegen der Körperverletzung: drei Monate bedingt, noch nicht rechtskräftig.

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