Aufspaltungsverbot

Schranken für Chalet-Investoren gefordert

Salzburg
17.01.2023 07:00
Chaletdörfer und Aparthotels werden für Geldgeber rechtlich oft in kleine Einheiten zerteilt. Ein SPÖ-Antrag will diesen Zweitwohnsitzen durch die Hintertüre einen Riegel vorschieben.

Chaletdörfer, Aparthotels, Zweitwohnsitze. All das sorgt in den Gebirgsgauen für Ärger und verteuert den ohnehin knappen Wohnraum für die ansässige Bevölkerung. Für Investoren sind diese Modelle eine Goldgrube und werden deshalb weiterhin geplant und gebaut. Gerade neudeutsch „Buy to Let“ genannte Investorenmodelle erfreuen sich großer Beliebtheit. Dabei wird eine größere Liegenschaft rechtlich in viele kleine Einheiten zerteilt, die dann jeweils einzeln an Investoren verkauft werden.

Nach einer Vermietungsverpflichtung, die sich nur schwer kontrollieren lässt, gehen die Appartements und Chalets komplett in die Nutzung der neuen Eigentümer über. Ein neuer Zweitwohnsitz ist entstanden. Die SPÖ fordert nun von der Landesregierung dieser Praxis mit einem Parifizierungsverbot einen Riegel vorzuschieben. Parifizierung heißt im Immobilienrecht die Aufteilung einer Liegenschaft auf mehrere Einheiten, und das soll für Hotel-Liegenschaften verboten werden.

Für Austraghäuser gibt es ein Parifizierungsverbot
„Sollte das nicht möglich sein, sollte den Gemeinden zumindest ein Genehmigungsvorbehalt für Parifizierungen bei touristischen Objekten zustehen“, fordert SPÖ-Abgeordnete Karin Dollinger. Derartige Parifizierungen müssten von der Gemeinde also extra genehmigt werden. Dollingers Nachsatz: „Ich gehe aber davon aus, dass ein Verbot möglich ist.“

Denn für Austraghäuser auf Bauernhöfen, also Nebengebäuden für den Wohnzweck, gibt es eine derartige Regelung im Salzburger Bebauungsgrundlagen-Gesetz. Dollinger fordert das nun auch für Tourismus-Liegenschaften. Sie ist überzeugt: „Diese Aparthotels werden nur deswegen gebaut, dass sie diesen Umweg zum Zweitwohnsitz ebnen. Das ist eine Umgehungshandlung.“ Am Mittwoch wird der Antrag im Landtag besprochen.

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