Verletzt ließ der Mann den Radler auf der Straße liegen. Ein Alkoholtest fiel bei dem Lenker positiv aus - getrunken haben will der Angeklagte aber erst nach dem Unfall. Es wäre auf jeden Fall nicht das erste Mal, dass der 52-Jährige alkoholisiert Auto fährt. Sogar verurteilt wurde er deswegen bereits ...
Drei Tage hatte er seinen Führerschein wieder, da passierte das Unglück: Er „übersah“ einen Radfahrer. Schwer verletzt ließ der Angeklagte den Mann zurück. Warum der 52-Jährige das Opfer nicht gesehen hatte, gilt es jetzt im LG Korneuburg (Niederösterreich) zu klären. Am selben Abend fiel ein Alkoholtest positiv aus. Angeklagt ist deswegen fahrlässige Körperverletzung.
Getilgte Verurteilung wegen gleichem Delikt am gleichen Ort
Dagegen spricht sich Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger aus: „Es ist dieser Unfall passiert, aber nicht so wie angeklagt. Es hat ein Nachtrunk stattgefunden.“ Erst zu Hause soll der Unfalllenker zum Alkohol gegriffen haben. Dass sein Mandant aber ein Problem mit alkoholisiertem Fahren hat, ist aktenkundig: Die Richterin spricht eine bereits getilgte Verurteilung an - wegen des gleichen Delikts. Und zwar am gleichen Ort ...
Außerdem weist er bereits zwei Verwaltungsstrafen wegen Alkohols am Steuer auf - er verlor deswegen temporär den Führerschein. Das soll dieses Mal aber nicht der Fall gewesen sein: „Ich hab mich erst zu Hause ins Stüberl gesetzt und hab mehr oder weniger getrunken“, so der Angeklagte.
Für ein medizinisches Gutachten zur Plausibilität des Nachtrunkes wird die Verhandlung vertagt.
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