Rechtskräftiges Urteil

Welser FP-Politikerin hat laut Gericht „gelogen“

Chronik
12.12.2022 09:00

Die Welser Vize-Stadtchefin Christa Raggl-Mühlberger wurde nun vom Oberlandesgericht Linz rechtskräftig verurteilt, ihre diffamierende Behauptung über die Sozialistische Jugend (SJ) öffentlich zu widerrufen und fortan strikt zu unterlassen. 

Die blaue Politikerin hatte in einem Zeitungsinterview erklärt, dass die Welser SJ im Zuge der „Braunen Flecken“-Konflikte in den 1990er Jahren ein Flugblatt veröffentlicht hätte, auf dem ihre Familie aufgefordert wurde, „aus der Stadt zu verschwinden“. Die Empörung bei der SJ war groß. Raggl-Mühlberger wurde aber angeboten, ihren Vorwurf ohne Gerichtsverfahren zurückzunehmen.

Vor Gericht nicht belegen können
Da die FPÖ-Mandatarin sich weigerte, wurde Klage eingereicht. Ihre Vorwürfe konnte die 51-Jährige vor Gericht aber nicht belegen. „Die von der Beklagten aufgestellte Behauptung war unwahr“, erklärte Richterin Christina Gumpoldsberger im Oktober bei der Urteilsbegründung des Erstgerichts. Raggl-Mühlberger berief dagegen. Das Oberlandesgericht Linz schloss sich der Einschätzung des Welser Gerichts an.

Die Politikerin muss daher der SJ die Prozesskosten ersetzen – und den Widerruf bezahlen. „Sie wollte uns als politische Gegner unbedingt anpatzen – ein Eigentor“, sagt die oö. SJ-Vorsitzende Eva Reiter. Allerdings: Raggl-Mühlberger will dafür nicht selbst in die Tasche greifen, sie lässt sich die mehr als 20.000 Euro von der FPÖ sponsern.

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