Gericht urteilte

FPÖ-Politikerin soll nach „Lüge“ zahlen

Oberösterreich
28.10.2022 00:01

Landesgericht Wels erkannte blaue Vizebürgermeisterin Christa Ragg-Mühlberger für schuldig, die Unwahrheit behauptet zu haben. Die 51-Jährige will aber berufen.

Es war ein Interview im April 2021 in der Regionalausgabe einer Tageszeitung, in dem die Welser Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger (FPÖ) an die „Braunen Flecken“-Konflikte der 1990er-Jahre erinnerte. Einer dieser Flecken mit NS-Bezug bezog sich auf den NSDAP-Kreisschulungsleiter Moritz Etzold, nach dem die Turnhalle des ÖTB-Vereins benannt war.

Angebliches Flugblatt
Raggl-Mühlberger, deren Vater Funktionär im Welser Turnverein war, erklärte in dem Interview: „Damals hat die Sozialistische Jugend ernsthaft gefordert, meine Familie sollte aus der Stadt verschwinden.“ Via Flugblatt sei das publiziert worden.

(Bild: Markus Wenzel)

Angebot ausgeschlagen
Eine Behauptung, die heftigen Widerspruch hervorrief. „Das ist nie passiert, eine grobe Diffamierung“, erklärt Robert Eiter, Sprecher des Netzwerks gegen Rechtsextremismus, der in den 90er-Jahren für die SJ Wels aktiv war. „Für uns war klar, dass wir uns eine Rufschädigung nicht gefallen lassen. Undemokratische und unmenschliche Methoden haben wir immer abgelehnt!“, sagt Eva Reiter, die aktuelle SJ-Vorsitzende. Das Angebot, ihre Behauptung wieder zurückzunehmen, lehnte die FPÖ-Politikerin ab, daraufhin wurde Klage eingereicht.

Partei zahlt im Fall eines Schudspruchs
Da Raggl-Mühlberger aber kein Flugblatt vorlegen konnte, wertete eine Richterin im Landesgericht Wels die Behauptung der 51-Jährigen als unwahr. Urteil: Sie muss einen Widerruf in der Zeitung sowie die entstandenen Prozesskosten bezahlen (rund 20.000 Euro). „Wir gehen in die nächste Instanz“, betont Raggl-Mühlberger. Sollte das auch erfolglos bleiben, werde die FPÖ den Prozess bezahlen.

(Bild: Krone KREATIV, Alexander Schwarzl, Markus Wenzel)

„Krone“-Kommentar: Politiker und Unwahrheiten
Dass Politiker Unwahrheiten verbreiten, kommt leider immer wieder vor. Von den Bürgern wird das häufig nur mit einem resignierten Achselzucken zur Kenntnis genommen. Nur extem selten zieht ein solches Fehlverhalten auch Konsequenzen nach sich.
Dass Mandatare und Funktionäre für Falschaussagen geradestehen und sich entschuldigen müssen, tritt in den allerwenigsten Fällen ein. Das Misstrauen, das den Politikern vielfach entgegengebracht wird, rührt vor allem daher. Sollte im Fall Raggl-Mühlberger (für die selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt) auch die juristisch nächste Instanz das Ersturteil bestätigen, wäre das dann doch eine Besonderheit.

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