Mit Gesetzesänderung

Senioren sollen bald leichter Kredite bekommen

Politik
29.11.2022 11:43

Durch eine Novelle des Hypothekar- und Immobiliengesetzes sollen Senioren leichter Kredite bekommen. Banken sollen demnach bei der Vergabe stärker auf die Rückzahlungswahrscheinlichkeit und das Vorhandensein von Sicherheiten abstellen können als auf die statistische Lebenserwartung des Kreditnehmers, so Justizministerin Alma Zadic (Grüne) bei einer Pressekonferenz am Dienstag. Für Seniorenrats-Präsidentin Ingrid Korosec ist das ein „Meilenstein gegen Altersdiskriminierung“.

Derzeit orientieren sich die Banken im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung an der statistischen Lebenserwartung, da Kredite unabhängig von bestehenden Sicherheiten bis zum laut Sterbetafel erwarteten Lebensende vollständig zurückbezahlt werden müssen. Dazu kommt noch, dass manche Institute auch ein Höchstalter festsetzen. Wenn Menschen in einem höheren Lebensalter dann ihre Wohnung oder ihr Haus altersgerecht umbauen oder auch nur ihre Heizung austauschen wollen, bekommen sie dafür unter Umständen keinen Kredit mehr.

Mit der nach deutschem Vorbild erarbeiteten Novelle, die am 1. April 2023 in Kraft treten soll, soll nun geregelt werden, unter welchen Umständen die Lebenserwartung bei der Kreditvergabe unberücksichtigt bleiben darf, so Zadic. Künftig muss es nur noch wahrscheinlich sein, dass die Kreditnehmerin bzw. der Kreditnehmer zu Lebzeiten die laufenden Kreditraten bezahlen kann. Außerdem müssen die als Sicherheit dienenden Vermögenswerte die Verbindlichkeiten abdecken können.

„Weg zur Bank nicht aus Jux und Tollerei“
Mit der Regelung sollen Seniorinnen und Senioren (aber auch jüngere Menschen, die etwa aufgrund einer Krankheit eine geringere Lebenserwartung haben) nicht mehr von der Unterstützung von Familienmitgliedern abhängig sein. „Der Finanzbereich ist neben der Gesundheitsversorgung und dem Pflegesystem ganz entscheidend für ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben im Alter“, meinte Korosec. „Der Weg zur Bank geschieht ja nicht aus Jux und Tollerei, sondern um unabhängig und selbstbestimmt leben zu können.“

Flankiert wird die Novelle von weiteren Regelungen, so Konsumentenschutzminister Johannes Rauch (Grüne). So dürfe künftig etwa der Tod eines Kreditnehmers nicht mehr automatisch zur Kündigung eines Kreditvertrags führen. Die Erben sollen entscheiden können, als Gesamtrechtsnachfolger in den Kreditvertrag einzutreten. Außerdem seien die Banken zur „angemessenen Nachsicht“ verpflichtet - sie sollen etwa ein als Sicherheit dienendes Haus nicht sofort verkaufen können. Vielmehr müssten die Erben die Gelegenheit bekommen, dieses selbst zu verwerten.

Banken begrüßen Neuregelung
Begrüßt wird die Neuregelung von den Banken. „Seniorinnen und Senioren sind eine besonders wertgeschätzte Kundengruppe der österreichischen Banken“, betonte der Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer, Franz Rudorfer, in einer Aussendung. Allerdings lasse „der aktuelle regulatorische Rahmen immer wieder eine Kreditvergabe nicht zu, auch wenn genügend Sicherheiten vorhanden sind, weil primär auf die Rückzahlungsfähigkeit aus dem laufenden Einkommen abzustellen ist“.

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