„Stift wird geführt“

AfD warnt vor Tricksereien bei der Briefwahl

Außenpolitik
24.08.2026 20:16
Porträt von krone.at
Von krone.at

US-Präsident Donald Trump sät bereits seit Jahren Zweifel an der Briefwahl, da diese leicht manipulierbar sei. Nun hat in Deutschland auch die rechtskonservative AfD vor Tricksereien gewarnt. Er kenne aus Gesprächen mit Pflegepersonal und Angehörigen Fälle in Pflegeheimen, „wo der Stift sozusagen geführt wurde“ bei der Briefwahl, sagte AfD-Co-Chef Tino Chrupalla.

Für seine Partei sei klar, dass diese abgeschafft gehöre. Diese Möglichkeit sei manipulierbar und fehleranfällig. Ihr Spitzenkandidat für die Wahl am 6. September in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, nahm nun ebenfalls die Pflegeheime ins Visier. Er appellierte an das Personal und die Angehörigen alter Menschen, „genau hinzuschauen“, dass Bewohnerinnen und Bewohnern nicht die „Hand gelenkt“ werde. „Belegen kann man das nicht, aber wir alle wissen, wie das oft läuft“, schob er nach.

Der BIVA-Pflegeschutzbund wies die Mutmaßung empört zurück. Dazu lägen keine Hinweise vor.  „Wir haben auch keinen Anlass, die Integrität von Pflegekräften oder Angehörigen in dieser Hinsicht infrage zu stellen“, teilte dieser mit. Wer einen Manipulationsverdacht erhebe, solle überprüfbare Belege vorlegen.

AfD-Kandidat Ulrich Siegmund im Wahlkampf
AfD-Kandidat Ulrich Siegmund im Wahlkampf(Bild: EPA/HANNIBAL HANSCHKE)

44-seitige Anfrage im Bundestag gestellt
Die Alternative für Deutschland stellte im Deutschen Bundestag im Februar auch eine 44 Seiten lange Anfrage zur Briefwahl an die Regierung. Darin werden als Risiko unter anderem Pannen der Behörden angeführt, da zum Beispiel Briefwahlunterlagen versehentlich mehrfach an Wählerinnen und Wähler verschickt wurden. In der Anfrage thematisierte die Partei aber auch, dass sie selbst bei Briefwählerinnen und Briefwählern meist schwächer abschneide. Bei der vergangenen Bundestagswahl 2025 verzeichnete die CSU den höchsten Briefwahlanteil mit 57,4 Prozent, den niedrigsten die AfD mit 23,5 Prozent.

Eine komplette Abschaffung wäre wahrscheinlich verfassungswidrig. Die Briefwahl wurde in den 1950er-Jahren eingeführt – mit dem Gedanken, dass auch kranke und gebrechliche Menschen oder Personen, die etwa beruflich am Wahltag verhindert sind, ohne große Hürden abstimmen können. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat schon mehrfach die Rechtmäßigkeit der Briefwahl bestätigt. Die Nachteile wie die fehlende öffentliche Kontrolle seien bis zu einem gewissen Grad akzeptabel, weil eine hohe Wahlbeteiligung erreicht werden könne, hieß es.

Wahlfälschungen selten
Wahlfälschungen gab und gibt es selten. Aufgedeckt werden sie zumeist auf kommunaler Ebene. In Bayern räumte beispielsweise ein damaliger CSU-Politiker ein, bei der Kommunalwahl im März Wahlunterlagen manipuliert zu haben. Er muss sich ab November vor Gericht verantworten.

Grundsätzlich dürfen in Deutschland, so wie in Österreich auch, alle Wahlberechtigten per Brief abstimmen. Ein Grund wie Urlaub, Arbeit oder Krankheit muss nicht angegeben werden.

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