Polizistin attackiert

In Sturmmaske und Militäruniform randaliert

Wien
23.11.2022 17:30

Die Situation erinnerte Zeugen an den Terror am 2. November 2020: Ein Mann, gekleidet in einer Militäruniform, vermummt mit einer Sturmmaske und bewaffnet mit einer Spitzhacke, lief am Wiener Gürtel umher. Besorgte Lenker verständigten die Polizei. Eine eintreffende Beamtin wurde von dem Bipolaren verletzt. Die Staatsanwaltschaft stellt nun einen Antrag auf Unterbringung in eine Anstalt.

„Ich bin sehr dankbar, dass Sie im Dienst waren an diesem Tag, um mich in meiner manischen Phase aufzufangen“, richtet der 61-jährige Betroffene das Wort an sein Opfer. Die Polizistin war mit ihrer Kollegin zu einem Einsatz gerufen worden: Ein Mann in Sturmhaube und Militäruniform schlug mit einer Spitzhacke am Wiener Gürtel auf Autos ein.

Attacke in einer manischen Phase
„Im ersten Moment habe ich gedacht, dass das wieder so ein Attentäter ist. Ich war damals dabei“, sagt die Beamtin im Zeugenstand und erinnert sich an den Wiener Terroranschlag. Übeltäter war ein Thailänder (Verteidigung Kanzlei Astrid Wagner), der jetzt im Wiener Landesgericht sitzt. Er leidet an einer bipolaren Störung, hat immer wieder manische Phasen. Und in genau solch einer attackierte er Autos und in Folge auch die Polizistin. Mit einer Gehirnerschütterung, Hämatomen und Abschürfungen musste diese sogar ins Krankenhaus.

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Im ersten Moment, als ich den Mann in dem Aufzug gesehen habe, musste ich an den 2. November denken.

Augenzeuge im Landesgericht Wien

Dafür kann der 62-Jährige aber nicht zur Verantwortung gezogen werden - er war laut Gutachter unzurechnungsfähig. „Bei der manischen Psychose verliert der Betroffene jeden Bezug zur Realität. Sie werden größenwahnsinnig und haben keine Kontrolle“, so Gerichtspsychiater Peter Hofmann. Bisher sei er immer gut eingestellt gewesen, in solchen Phasen wäre es aber nicht unüblich, dass Medikamente abgesetzt werden.

Bereits im letzten Jahr stand der Thailänder wegen eines ähnlichen Vorfalls vor Gericht. Trotzdem wird er nur bedingt eingewiesen.

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