Durch gesetzliche Änderungen wird für Betriebe die Nutzung der Sonnenkraft noch deutlich attraktiver. Die 200-Quadratmeter-Grenze bei Photovoltaik-Anlagen auf Betriebsgebieten soll im Rahmen einer Novelle fallen, wie Landesrat Dorner ankündigt.
Grundsätzlich haben bei Fotovoltaik-Ausbauten die Dach- vor Freiflächen Vorrang. Sind die Kapazitäten auf den Dächern ausgeschöpft oder die Montage aus baulichen Gründen nicht möglich, gibt es für die Nutzung von Freiflächen bald Erleichterungen.
Höchsten 200 Quadratmeter
Bisher waren PV-Anlagen auf einem Betriebsgebiet nur mit maximal 200 Quadratmeter erlaubt. Aufgrund der steigenden Kosten wollen aber immer mehr Unternehmen sich mithilfe erneuerbarer Energie großteils selbst versorgen. „Daher soll mit einer Gesetzesnovelle die 200-Quadratmeter-Grenze fallen“, kündigt Landesrat Heinrich Dorner an.
Das Burgenland hat die Schlagzahl auf dem Weg zu Klimaneutralität und Energieautarkie erhöht.
Landesrat Heinrich Dorner
Hoher Anteil an Eigenversorgung wichtig
Dient die Anlage mindestens zu 70 Prozent der Eigenversorgung und steht die Fläche mit dieser in einem räumlichen Zusammenhang, kann auf einem Baulandbetriebs- oder Baulandindustriegebiet Fotovoltaik genutzt werden - vorausgesetzt grünes Licht im Zonierungsverfahren.
Unbürokratische Lösung
Damit ist auch die Ausweisung einer Grünflächen-Sonderwidmung im Flächenwidmungsplan der Gemeinde nicht mehr zwingend erforderlich. Positiver Effekt: „Kleine und mittlere Unternehmen können künftig leichter und unbürokratischer auf erneuerbare Energie umsteigen und Kosten senken“, betont der Landesrat. Kurzum, das Burgenland will rascher raus aus Gas und Öl.
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