Nach Halloween-Chaos

Abschiebungen sind kaum durchsetzbar

Österreich
04.11.2022 06:00

Die volle Härte des Gesetzes wird für die ausländischen Randalierer der verheerenden Halloween-Nacht gefordert. Neben den Aberkennungen von Asylstatus und Co. sorgen vor allem mögliche Abschiebungen für Wirbel.

Kann er, oder kann er nicht - das ist große Frage in der Causa prima der heimischen Sicherheitspolitik. Die Rede ist von Innenminister Gerhard Karner, der nach den Halloween-Randalen im Land vollmundig ankündigte, den oftmals ausländischen Gewalttätern den Asylstatus abzuerkennen und sie weiters auch per Abschiebung auszuweisen. Betreffend Afghanen, Syrern und weiteren Landsmännern aus Krisenstaaten dürfte sich die Lage aber weit komplizierter darstellen als vermutet.

„Beschleunigungsgebot“ für mutmaßliche Randalierer
Rein rechtlich sind Karner sogar bei den Aberkennungsverfahren die Hände gebunden: „So einfach ist die Situation nicht. Bei Asylaberkennungsverfahren muss eine Verurteilung wegen einer schweren Straftat wie Tötungsdelikten oder Vergewaltigung vorliegen. Das ist eine gekünstelte Aufregung des Innenministers“, erklärt Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination. Währenddessen beruft man sich im Innenministerium aber auf ein „Beschleunigungsgebot“ für die mutmaßlichen Randalierer. Egal, in welche Richtung das Pendel der Justiz ausschlägt, Karner gerät unter Druck.

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Wer Schutz in Österreich sucht, muss sich auch an Regeln halten. Wir werden konsequent gegen die Randalierer vorgehen und dabei die volle Härte des Gesetzes ausschöpfen.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP)

Die aktuelle Lage bei den Abschiebungen ist jedenfalls verzwickt. Bis September wurden heuer schon 40.299 Asylanträge negativ abgeschlossen, Charter-Flieger in die Herkunftsländer sind aber großteils Mangelware.

Frankreich als Vorbild für „Polit-Hardliner“ Karner?
Gegenüber der „Krone“ zeigt sich der ÖVP-Minister aber weiterhin kampfeslustig, was die Randalierer angeht. „Alle Personen, denen strafrechtlich schweres Verschulden nachgewiesen werden kann, müssen damit rechnen, dass sie Österreich verlassen müssen“, lässt Karner verlautbaren.

Rückenwind bekommt die Law-&-Order-Strategie aktuell aus Frankreich. Migranten mit Ausreiseaufforderung sollen in der „Grande Nation“ künftig als gesuchte Personen registriert werden - ohne Recht auf Sozialleistungen. Ein Weg, der in Österreich noch denkunmöglich sein dürfte.

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