Landesgericht am Zug

Mails aus dem Kanzleramt: Das Ringen geht weiter

Politik
14.10.2022 17:53

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wendet sich an das Landesgericht. Zuvor hatte das Bundeskanzleramt die Herausgabe von Mails Dutzender Mitarbeiter verweigert. Unterstützt vom Anwalt der Republik, Wolfgang Peschorn.

Das Ringen um Mails Dutzender Mitarbeiter und ehemaliger Vertrauter von Sebastian Kurz geht weiter. Die WKStA hat diese in Zusammenhang mit der „Studienaffäre“ eingefordert - zumal die Datenträger der Vertrauten, Johannes Frischmann und Gerald Fleischmann, offenbar gelöscht worden seien. Beide sind - wie Sebastian Kurz und weitere Personen - beschuldigt (Untreue, Bestechlichkeit, Bestechung). Es gilt die Unschuldsvermutung.

WKStA legt nach
Nachdem das Bundeskanzleramt, gestützt in seiner Argumentation von Wolfgang Peschorn, Leiter der Finanzprokuratur und als solcher Anwalt der Republik, die Herausgabe verweigert hatte, legt nun die WKStA nach. In einem Schreiben an das Landesgericht für Strafsachen Wien fordert man nun erneut die Übermittlung der Mailordner.

In dem Schreiben hält die WKStA fest, dass man im August angefragt habe, und dass für den 7. September ein Termin fixiert worden sei - zwischen Vertretern des BKA und der WKStA. Davor seien seitens des BKA keine Zweifel am Begehren der Korruptionsermittler mitgeteilt worden. Erst beim Termin selbst. Sinngemäß mit der Begründung, für einen Vollzug sei das Ansuchen zu unkonkret. Es sei „nicht ausreichend konkret beschrieben“ worden, „welche körperlichen oder elektronischen Gegenstände bzw. Dokumente von welchen Personen an welchen Orten und mit welchen Inhalten vom BAK (Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung, Anm.) sicherzustellen wären.“

Auch Peschorn sprach öffentlich von einer unzulässigen und unkonkreten Forderung der WKStA.

Der Ball liegt beim Landesgericht
Tatsächlich handelt es sich um Mailordner von Unbeteiligten, wobei auch persönliche Daten betroffen sein dürften. Die WKStA argumentiert nun, das BKA verwechsle die Voraussetzungen einer Sicherstellungsanordnung mit jener einer Durchsuchungsanordnung. „Eine Sicherstellungsanordnung hat keine Einschränkung auf einen bestimmten Ort zu enthalten“, sondern „lediglich die sicherzustellenden Gegenstände zu beschreiben.“ Auch der mangelnden Konkretisierung tritt man entgegen: Die Datenquellen seien konkret benannt - mit Postfächern, Laufwerken etc. Die betroffenen Personen seien demnach auch über funktionale Beschreibungen bestimmbar.

Zudem moniert die WKStA, dass alle Daten von Mitarbeitern, die bereits vor September 2021 aus dem BKA ausgeschieden sind, nicht mehr vorhanden sind. Die WKStA hält umso mehr an ihrer Forderung, der Sicherstellungsanordnung, fest. Der Ball liegt nun beim Landesgericht.

Episode Fellner
Eine weitere Episode in dem Kontext: Im Oktober 2021 wurde das Handy von Wolfgang Fellner beschlagnahmt, in dessen Medium die geschönten Studien erschienen. Er berief sich auf das Redaktionsgeheimnis. Die WKStA forderte ihn auf, alle Chats zu benennen, die dem Redaktionsgeheimnis unterliegen. Fellner hatte im August 61 Monate dafür beantragt. Das Gericht räumte ihm aber nur zwei Monate ein. Die rechtliche Prüfung dürfte Hunderttausende Euro kosten.

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