Ab 2026 kann man in Österreich in Teilpension gehen – also die Arbeitszeit verringern und währenddessen schon Geld aus dem Pensionskonto beziehen. Antworten auf die häufigsten Fragen kennt Florian Moser, Jurist bei der Arbeiterkammer Steiermark.
Direkt vor der Sommerpause hat der Nationalrat grünes Licht gegeben: Die Teilpension soll ab 1. Jänner 2026 dafür sorgen, dass mehr Menschen, die in Pension gehen könnten, der Arbeitswelt zumindest zum Teil erhalten bleiben. Doch für wen lohnt sich das neue Modell? Und was gilt es zu beachten? Jurist Florian Moser hat der „Krone“ die wichtigsten Fragen beantwortet.
Wer kann in Teilpension gehen?
„Jede Person, die Anspruch auf Pension hat“, sagt Moser. Nach oben hin gibt es kein Alterslimit. Wer allerdings schon Vollzeit in Pension ist, kann nicht auf eine Teilpension wechseln. Sinn der Maßnahme ist es, Mitarbeiter länger am Arbeitsplatz zu halten – weil man vielleicht noch gerne arbeiten würde, aber Vollzeit zu viel ist.

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