Eine Linzerin musste ins Spital, ihre Eltern wollten nicht auf ihre Tierschar aufpassen - da kam die Behörde und nahm die Katzen, Hamster und Vögel ab. Jetzt wollte die Linzerin die Rechnung von 4322,50 Euro nicht zahlen.
„Wir übernehmen die Versorgung der Tiere nicht“, informierten die Eltern der Linzerin den Magistrat, dass sie nicht gewillt seien, auf die sechs Katzen, neun Hamster und acht Zebrafinken aufzupassen, während ihre Tochter im Spital war.
Die Behörde sah sich gezwungen, weil auch sonst niemand auf die Tierschar aufpassen wollte, diese ins Tierheim zu bringen. Und dort blieben sie auch für 60 Tage! Und die Besitzerin, die gegen die Abnahme keinen Einspruch eingelegt hatte, bekam eine Rechnung von 4322,50 Euro.
„Abnahme zu Unrecht erfolgt“
Das war ihr dann doch etwas zu viel und die Linzerin ging zum Landesverwaltungsgericht. Sie berief gegen die Vorschreibung mit der Begründung: „Die Abnahme der Tiere sei zu Unrecht erfolgt. Während ihrer Abwesenheit hätten sich die Eltern um ihre Tiere gekümmert. Diese seien für die Versorgung und Pflege der Tiere verantwortlich gewesen, hätten für die Kosten aufkommen müssen und seien auch als Tierhalter anzusehen.“ Übersetzt: Die Eltern sollen zahlen.
So sah es das Gericht:
Doch das sah das Gericht nicht so: „Das Landesverwaltungsgericht kam auf Basis der Verfahrensunterlagen und der mündlichen Verhandlung zum Ergebnis, dass die Beschwerde abzuweisen, der Kostenbetrag allerdings geringfügig anzupassen war“, heißt es vom Landesverwaltungsgericht. Begründung in Kurzform: Die Tierbesitzerin hat auch die Verantwortung, wenn sie abwesend ist.
Und nur weil sich die Eltern öfter schon um die Tiere gekümmert haben, sind sie nicht verpflichtet, dies immer zu tun. Außerdem hätten die Eltern die Tiere nicht in ihre Obhut genommen, sondern in der Wohnung der Tochter gelassen. Damit sei die Abnahme gerechtfertigt, die Kosten von der Tierbesitzerin zu tragen.










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