„Krone“-Kommentar

Viele offene Fragen nach Polizeischüssen

Tirol
30.08.2022 14:00

Tatort Bahngeleise in St. Johann vorige Woche. In aller Herrgottsfrüh reißen Schüsse Anwohner aus dem Schlaf, manche glauben, nur zu träumen. Doch was sich am Bahnkörper abspielt, ist real, kein Krimidreh. Ein weißer Kastenwagen, im Inneren drei Jugendliche, die der Polizei zuvor eine wilde Verfolgungsjagd lieferten.

Wie viele Schüsse abgegeben wurden, ist unklar. Die Rede ist von neun. Warum so viele? Diese Frage gehört ebenso geklärt wie jene, warum fünf Projektile relativ hoch am Heck des Autos eingeschlagen haben. Laut Insidern ist bei Schüssen auf ein Gefährt primär auf die Reifen zu zielen. Ein stehendes Auto darf angeblich gar nicht beschossen werden. Die Beamten gaben an, dass sich der Kastenwagen auf sie zubewegte. Sechs Schüsse schlugen im Heck des Wagens ein. Also muss sich der angeblich mit zwei kaputten Vorderreifen ramponierte Kastenwagen im Rückwärtsgang auf die Beamten zubewegt haben?

Der Schusswaffengebrauch durch Polizisten ist streng im Waffengebrauchsgesetz geregelt. Dort heißt es: Der „mit Lebensgefährdung verbundene Gebrauch einer Dienstwaffe gegen einen Menschen“ ist nur zulässig im Fall „gerechter Notwehr zur Verteidigung eines Menschen“. Er ist „ausdrücklich, zeitlich unmittelbar vorangehend und deutlich wahrnehmbar anzudrohen.“ Als Androhung gilt auch ein Warnschuss. Ob das in St. Johann alles so vorschriftsmäßig ablief - die Ermittlungen werden diese Fragen beantworten.

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