Teenager getroffen

Schüsse in Tirol: Ermittlung gegen zwei Polizisten

Tirol
27.08.2022 18:00

Nachdem am Freitag ein Teenager in St. Johann in Tirol von Polizisten angeschossen wurde, laufen nun die Ermittlungen durch Beamte aus Kärnten. Der Anfangsverdacht: schwere Körperverletzung. Die Dienstwaffen beider Polizisten wurden sichergestellt, ihren Dienst versehen sie aber weiterhin. Sie hatten am Freitagmorgen eine Gruppe Jugendlicher (13 und 14 Jahre alt) verfolgt, die in einem gestohlenen Kastenwagen geflüchtet waren - siehe Videobericht oben.

Nach dem Polizeieinsatz in St. Johann in Tirol, bei dem - wie berichtet - ein 14-jähriger Österreicher angeschossen wurde, sind die Ermittlungen angelaufen. Beamte aus Kärnten haben die Dienstwaffen ihrer Kollegen sichergestellt, ebenso den gestohlenen Kleinbus, in dem die Bande davonraste und auf den neunmal gefeuert wurde.

Geklärt wird, ob Schüsse gerechtfertigt waren
Vier der Burschen – zwei 13-jährige Österreicher verließen den Pkw vor der Flucht – ein Russe (13) und der zweite 14-Jährige, die im Kastenwagen saßen, seien laut Hansjörg Mayr von der Staatsanwaltschaft Innsbruck bereits befragt worden. Das Schussopfer soll bald folgen. „Ob die Schussabgabe gerechtfertigt war, ist das Hauptthema der Untersuchung“, erklärt Mayr.

Der Anfangsverdacht lautet auf schwere Körperverletzung. Ermittelt wird gegen beide Beamte, die gefeuert haben. Die Polizei bestätigte, dass sie weiterhin ihren Dienst versehen – ihre Waffen wurden ersetzt.

LKA und Staatsanwaltschaft geben sich vorerst wortkarg
Ob es üblich ist, auf ein stehendes Auto zu feuern, wollten weder Mayr noch LKA-Chefin Katja Tersch auf Nachfrage der „Krone“ beantworten. Allgemein gaben sich beide zu den Umständen des Vorfalls sehr wortkarg. Wieso funktionierte eine Straßensperre nicht? Warum griffen die Beamten zur Waffe? Wie oft trafen sie das Auto? All das müsse erst die Untersuchung klären.

Was indes die 13 und 14 Jahre alten Teenager um 5 Uhr Früh in einem gestohlenen Kastenwagen zu suchen hatten, können wohl nur sie selbst beantworten. Fest steht, dass die Minderjährigen zum Teil schon polizeibekannt sind – wegen Körperverletzung, Nötigung und Einbrüchen.

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