Prozess vor Gericht

Ehefrau mit Waffe bedroht: „Schwerer Fehler“

Burgenland
18.08.2022 16:00

Jahrelange Ehestreitigkeiten in einer toxischen Beziehung, zu viel Alkohol und eine geladene Schreckschusspistole waren die Zutaten für einen Prozess am Landesgericht in Eisenstadt.

Mehr als zehn Jahre lang nahm eine Frau ihren gutverdienenden Mann finanziell aus. Während er sämtliche Kosten der Familie beglich und sich neben der Arbeit noch um die Kinder kümmerte, fuhr sie wochenlang mit Freundinnen auf Urlaub und genoss das Leben in vollen Zügen.

Scheidung geplant
Seinen beiden Töchtern (mittlerweile im Teenageralter) zuliebe, ließ sich der Burgenländer das Treiben seiner Partnerin zähneknirschend gefallen. Doch mit dem 18. Geburtstag der großen Tochter wollte der liebende Familienvater einen Schlussstrich unter die toxische Beziehung ziehen und beauftragte eine Anwältin damit, die Scheidung vorzubereiten.

Als es daheim wieder einmal zum Streit kam, fuhr der 54-Jährige zu Freunden und spülte dort seinen Frust mit reichlich Alkohol herunter. Spätabends kam er mit dem Taxi heim und wurde dort von seiner Gattin mit dem Handy in der Hand erwartet, die „sofort einen Streit vom Zaun brach und filmte“, wie der Mann vor Gericht schilderte.

Pistole aus Safe
Betrunken legte er seine Uhr in den Safe und beging dann „einen wirklich schweren Fehler“, so der Burgenländer. Er nahm die im Safe liegende Schreckschusspistole, fuchtelte damit herum. Die Frau flüchtete zu den Nachbarn, alarmierte die Polizei - Cobra-Einsatz, Festnahme!

Ein Alkotest beim Täter ergab mehr als zwei Promille Blut. Beim Prozess in Eisenstadt zeigte sich der Mann im Beisein seiner Anwältin reumütig geständig und beschönigte nichts: „Ich übernehme die volle Verantwortung für das, was ich getan habe.“ 

Zitat Icon

Trotz der belastenden Vorgeschichte und der Provokationen durch meine Frau gibt es nichts zu beschönigen, das war ein riesengroßer Fehler von mir.

Angeklagter vor Gericht

„Das erlebe ich wirklich selten, dass jemand so offen und ehrlich und gleichzeitig auf einem guten Weg ist“, lobte die Richterin den Angeklagten, der auch in Betreuung durch den Verein Neustart ist. Bei einer maximal möglichen Strafe von 3 Jahren sprach Frau Rat unter Würdigung des Gesamtbildes und der Hintergründe 5 Monate auf Bewährung aus - nicht rechtskräftig.

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