ÖVP muss zahlen

SPÖ-Europacamp: Verpachtung ist keine Parteispende

Politik
14.07.2022 19:21

Teilerfolg für die SPÖ im Kampf um die günstige Pacht eines Attersee-Grundstückes an die Sozialistische Jugend: Dies ist laut Verwaltungsgericht keine Parteispende, eine 45.000 Euro-Strafe wurde aufgehoben. Weitere Strafzahlungen könnten damit auch hinfällig werden. Bei der ÖVP bleibt es dagegen bei einer 70.000-Euro-Strafe wegen einer See-Immobilie am Mondsee.

Im jahrelangen Rechtsstreit um mutmaßlich unzulässige Parteispenden hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) der SPÖ nun zumindest teilweise Recht gegeben. Inhaltlich geht es um mehrere Grundstücke am Attersee, die das Land Oberösterreich günstig an die Sozialistische Jugend verpachtet hat. Der Rechnungshof und der Parteien-Senat im Kanzleramt werteten dies als unzulässige Parteispende. Die Höchstrichter sehen das in zumindest einem Fall anders und haben die Strafe aufgehoben.

Strafe von 45.000 Euro aufgehoben
Das Europacamp befindet sich auf mehreren zusammenhängenden Grundstücken und die Überlassung eines dieser Grundstücke ist aus Sicht der Höchstrichter nicht als Parteispende zu werten. Daher hat das Gericht die gesamte Strafe von 45.000 Euro aufgehoben. Diese aufgehobene Strafe betrifft das Jahr 2017. Allerdings hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt auch für 2018 und 2019 weitere Strafen in derselben Höhe gegen die SPÖ verhängt, die nun ebenfalls wackeln.

Entscheidung mit Historie begründet
Der Verwaltungsgerichtshof begründete seine am Donnerstag veröffentlichte Entscheidung mit der Historie eines der Grundstücke: Die ursprünglichen Eigentümer hatten die (in der NS-Zeit enteignete und später zurückerstattete) Liegenschaft nämlich mit der expliziten Auflage an das Land Oberösterreich verkauft, die Immobilie der Sozialistischen Jugend zu überlassen. Und zwar für 99 Jahre und zu einem symbolischen Pachtzins. Daher urteilten die Höchstrichter, dass das Land den Pachtvertrag mit der SPÖ-Jugend nicht freiwillig eingegangen sei. Folglich wurde die günstige Pacht auch nicht als Parteispende gewertet.

Unklar war vorerst, ob und in welcher Höhe der SPÖ nun doch noch eine Strafe für die anderen Grundstücke des „Europacamp“ drohen könnte. Denn bezüglich der anderen Grundstücksteile besteht aus Sicht der Höchstrichter „kein Zweifel am freiwilligen Eingehen des Pachtvertrages durch das Land Oberösterreich im Jahr 1962.“ Allerdings hatten weder der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt noch das Bundesverwaltungsgericht im bisherigen Verfahren den Marktwert dieser Grundstücksteile ermittelt, weshalb der Verwaltungsgerichtshof die gesamte Strafe aufhob.

ÖVP hatte auch geklagt
Anders entschieden die Richter im Fall der ÖVP: hier urteilten die Höchstrichter, dass das Land Oberösterreich der ÖVP-Parteijugend den günstigen Pachtzins von 10 Euro pro Jahr bis inklusive 2018 freiwillig eingeräumt hatte. Die für 2017 verhängte Strafe von 70.000 Euro wurde daher bestätigt. Das Verfahren für 2018 läuft noch. Seit 2019 bezahlt die Junge Volkspartei, die am Mondsee einen Campingplatz betreibt, einen höheren Mietzins.

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