Zu günstige Pacht?

SPÖ bekämpft Strafe wegen „Parteienfinanzierung“

Oberösterreich
05.05.2022 19:00

„Ein altes Thema, das leider noch nicht ausjudiziert ist. Wir haben in der Causa Attersee jedenfalls eine ganz andere Rechtsauffassung“, reagiert SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch gelassen auf die neue vom UPTS verhängte Strafzahlung. 

Und jährlich grüßt das Murmeltier! Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) hat die SPÖ nun - wie schon 2017 und 2018 - auch für 2019 zu einer Strafe von 45.000 € verdonnert. Der Senat ortet im Zusammenhang mit der günstigen Pacht für das Europacamp Attersee eine verbotene Parteien-Finanzierung.

Weil die Pacht in Höhe von zehn Euro jährlich – die von der Sozialistischen Jugend (SJ) bezahlt wird – deutlich unter dem tatsächlichen Wert des Attersee-Grundstücks liegt, geht der Senat (wie auch der Rechnungshof) von einer unzulässigen Parteispende des Landes an die SPÖ aus und fordert 45.000 € Geldbuße.

Vertrag wird eingehalten
Laut Deutsch handle es sich in dem Fall aber um keine versteckte Parteienfinanzierung, sondern um die Einhaltung eines Vertrags aus dem Jahr 1962. Der vertraglich garantierte Wille der jüdischen Familie Pollak, die ihr einst enteignetes Grundstück günstig verpachtet haben wollte, sei im Kaufkontrakt mit dem Land OÖ festgelegt worden. „Aber jetzt wird offenbar versucht, mit Hilfe eines Parteiengesetzes aus 2012, einen Altvertrag auszuhebeln – das ist abenteuerlich, ein glatter Vertragsbruch“, sagt Deutsch, der ankündigt, auch den aktuellen UPTS-Spruch zu beeinspruchen. 

Die Revisionen gegen die Strafen für die Jahre 2017 und 2018 liegen inzwischen beim Höchstgericht, nachdem zuvor das Bundesverwaltungsgericht die Strafen bestätigt hatte. Die SPÖ erwartet nun eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs noch im Laufe des Jahres.

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