Zu Unrecht entlassen

AK erstritt 11.500 Euro für Südburgenländer

Burgenland
04.07.2022 06:00

Die Arbeiterkammer half einem zu Unrecht gefeuerten Südburgenländer. Dem Mann wurdee zudem das Entgelt für den letzten Monat und die Ansprüche aus der Endabrechnung von seinem früheren Chef nicht ausbezahlt. Vor Gericht wendete sich das Blatt.

Der 41-jährige Mann hatte in der EDV-Firma eines Schulfreundes im Mittelburgenland zu arbeiten begonnen. Vereinbart war, dass die Arbeitszeit von 30 Wochenstunden flexibel und auch im Homeoffice erledigt werden kann. Alles wurde entsprechend elektronisch dokumentiert.

Entlassung war nicht gerechtfertigt
Nachdem der Südburgenländer einem Vorschlag zur einvernehmlichen Lösung des Dienstverhältnisses nicht zugestimmt hatte, wurde er hinausgeworfen. Begründung: Die Arbeitszeiten seien nicht ordnungsgemäß erfasst worden. Der Firmenchef behauptete sogar, dass der Mitarbeiter weniger als vereinbart gearbeitet hätte. „Mit dieser Begründung wurden das Entgelt für den letzten Monat und die Ansprüche aus der Endabrechnung nicht ausbezahlt“, erklärt Arbeiterkammer-Experte Martin Sugetich. Letztendlich landete alles vor Gericht: Sowohl das Erstgericht als auch das Oberlandesgericht Wien als Berufungsinstanz entschieden, dass die Entlassung zu Unrecht erfolgte. Der Dienstgeber musste schließlich 11.505,85 € an seinen einstigen Mitarbeiter und 1588 € an Kostenersatz zahlen.

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