Als „Bärendienst am Artenschutz“ und „legistischen Bauchfleck“, bezeichnet der Tierschutzsprecher der Grünen, Landtagsabgeordneter Rudi Hemetsberger, die erste oberösterreichische Fischotter-Verordnung, die gleich zwei internationalen Gesetzen widerspreche. Diese erlaubt, wie berichtet, den fallweisen und regional begrenzten Abschuss der an sich ganzjährig geschützten Tiere. Damit könne die schwimmende Maderart auch in Oberösterreich von der Liste der gefährdeten Tierarten gestrichen werden, berichtet Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger.
646 Fischotter wurden zuletzt bei einem Monitoring in OÖ gezählt. Auf eine Regulation haben Fischereiverbände und Teichbewirtschafter gedrängt. Die Fischotter sollen ganze Zuchtteiche leergefressen haben. „Mir war es von Anfang an wichtig, genaue Vorgaben für eine Entnahme zu schaffen, diese aber auch auf eine breite Basis der Zustimmung zu stellen“, sagt die zuständige Landesrätin. Von 34 Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren seien nur sieben negativ ausgefallen. Die Verordnung soll ab September 2022 zunächst einmal bis in den Herbst 2028 gelten.
Abgeordneter Rudi Hemetsberger fürchtet um den Artenschutz: „Der Fischotter ist nur eines von vielen ganzjährig geschützten Tieren. Wenn diese Vorgangsweise Schule macht, ist Feuer am Dach.“ Die Fischotter-Verordnung verstoße gegen die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU, u. a. weil Alternativen nur unzureichend geprüft wurden, und die Aarhus-Konvention zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Umweltgesetzen.
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