Dubiose Flächen-Deals

Pinzgauer Landwirt: „Das ist sowas von schmutzig“

Salzburg
12.06.2022 07:30

Johann Gandler hat ein Vorkaufsrecht auf ein landwirtschaftliches Anwesen in Stuhlfelden in Salzburg - und sehr viele Probleme.

Es ist ein idyllisches Bauernhaus am Ortsrand von Stuhlfelden. Auf einer Anhöhe gelegen, mit herrlichem Panorama. Das Haus steht allerdings nicht auf landwirtschaftlichem Grund. Wie das geht? Offenbar mit einem gewieften und zweifelhaften Trick.

Das Gebäude war Teil des „Mitterhaslachgutes“ – als Austragshaus. Die deutsche Besitzerin erwirkte allerdings mithilfe eines Altbürgermeisters eine sogenannte „Grundstücksveränderung“. Das Austragshaus war damit auf einen Schlag kein Teil des landwirtschaftlichen Betriebs mehr – was einen möglichen Verkauf deutlich einfacher macht.

„Wieso schaut man hier einfach zu?"
Landwirt Johann Gandler hat ein Vorkaufsrecht auf das gesamte „Mitterhaslachgut“. „Jetzt ist es ein Haus weniger. Dieser Vorgang ist sowas von schmutzig“, sagt der Pinzgauer. Seine Anwältin Lisa Pirker wird noch deutlicher: „Es ist einfach falsch, wieso schaut man hier einfach zu?“ Die Aufsichtsbehörde des Landes sieht in dem Fall „ein Versäumnis der Gemeinde Stuhlfelden.“ Denn: Für das Anwesen gibt es eine Bauplatzerklärung. Diese ist „zweckgebunden für ein Austragshaus des Mitterhaslachgutes“.

Brisant: Am Rande eines Verfahrens am Landesgericht machte der Ex-Politiker eine Zeugenaussage. „Befragt zum Austragshaus und ob er wisse, dass es hier noch immer ein Gesetz gäbe, wonach das Grundstück vom Austragshaus nicht getrennt werden dürfe: Ja, das weiß ich. Es wird aber nicht ernst genommen“, heißt es im Gerichtsprotokoll.

Und doch ist das Austragshaus – es dient der deutschen Besitzerin als Zweitwohnsitz – weiter nicht Teil des „Mitterhaslachgutes.“

Sei eine „zivilrechtliche Angelegenheit“
Für Landwirt Johann Gandler sind das nicht die einzigen Probleme. Denn: Die Agrarbehörde will sein Vorkaufsrecht in einem anderen Verfahren nicht anerkennen. Dies sei eine „zivilrechtliche Angelegenheit“ und daher in diesem Fall „unbeachtlich.“

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