Die Aufklärung der Tat steht im Vordergrund, doch nach dem beinahe tödlichen Messerangriff auf seine Ehefrau in Linz steht auch der Asylstatus eines Syrers infrage.
Derzeit ist der Asylstatus jenes Syrers (52), der auf der Oberen Donaulände in Linz mit einem Stanley-Messer seine Frau (41) fast umgebracht hatte, noch kein Thema. „Nur die Tat, nicht die Herkunft des Beschuldigten, ist für das Strafverfahren relevant“, erklärt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz, Ulrike Breiteneder.
Doch in der Folge wird, nach einer etwaigen Verurteilung - es wird wegen Mordversuchs ermittelt, und darauf stehen zehn bis 20 Jahre, bzw. lebenslange Haft -, geprüft, ob das Asylrecht verwirkt wurde und der Verurteilte nach Haftende abzuschieben ist.
Tatmotiv: Handy nicht hergezeigt
Der 52-Jährige hat, wie seine Frau, mit der er nach islamischem Recht verheiratet ist, Asyl. Er kam während der Massenflucht im Jahr 2015 nach Oberösterreich, seine Frau und die heute elfjährigen Zwillinge im Jahr 2017. Das Motiv für die Bluttat - die 41-Jährige wurde nur durch die Courage von Zeugen gerettet - war, dass die Syrerin dem eifersüchtigen Ehemann das Handy nicht zeigte.
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