„Mörder“ geht frei

Rätsel um Wienerin: Was geschah mit Elisabeth?

Österreich
19.05.2022 17:50

Einstimmiger Freispruch der Geschworenen für den angeklagten Ehemann einer vor 17 Jahren verschwundenen Architektin aus Wien. Das größte „Mord-Rätsel“ bleibt ein solches.

Keine Stunde brauchten die Geschworenen im Wiener Landesgericht, um im „Cold-Case-Mord ohne Leiche“ einstimmig zu ihrem Urteil zu kommen: Der angeklagte Ehemann Heinrich G. (65) war für sie nicht der Mörder seiner Ehefrau Elisabeth. Die Frau und Mutter war nach dem letzten Aufeinandertreffen mit ihm spurlos verschwunden.

Vor fast 17 Jahren.

Fall war zu auffällig
Neu aufgerollt wurde der Fall durch die „Cold-Case-Gruppe“ im Bundeskriminalamt. Der Fall war zu auffällig: Eine junge Mutter lässt ihr geliebtes Kleinkind im Stich, um vielleicht irgendwo ein neues Leben zu beginnen? Als Zeuge sagte ein Beamter, dass sich die Technik, etwa bei der Rufdatenerfassung und Handyortung, doch entwickelt habe.

Und ihr Handy war zuletzt immer am ehemaligen gemeinsamen Wohnsitz eingeloggt. An jenem 6. Dezember 2005, dem Tag des Verschwindens.

Lebte von Kindergeld und Kinderbeihilfe
Für Anklägerin Julia Kalmar ein „Mosaik, das ein Gesamtbild aus einzelnen Indizien“ ergab. Sie ist überzeugt, dass Heinrich G. seine Frau getötet hat, weil sie sich scheiden lassen wollte. Der mögliche Verlust der Tochter wäre für den Hausmann auch ein finanzieller gewesen – er lebte vom Kindergeld und der Kinderbeihilfe. „Dass sie ihr Kind im Stich lässt, ist für mich nicht nachvollziehbar. Sonst wäre es zu keiner Anklage gekommen, und ich hätte das Verfahren einstellen müssen.“

Auch nicht für die beste Freundin der verschwundenen Elisabeth, Zeugin am Schlusstag des viertägigen Prozesses: „Sie war mit Leib und Seele Mama. Ihr Mann aber hat sie als Mutter als nicht notwendig erachtet.“ Die Scheidungsabsicht ging von Elisabeth aus, womit für die Freundin klar war – sie würde die Tochter mitnehmen.

Freispruch!
Doch die Geschworenen folgten Verteidiger Thomas Reissmann, der den Grundsatz „in dubio pro reo“ - im Zweifel für den Angeklagten - forderte. Also Freispruch!

Bleibt die Frage: Was geschah mit Elisabeth? Eine internationale Fahndung ist weiter aufrecht: Ihre Leiche wurde nie gefunden.

Gabriela Gödel
Gabriela Gödel
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