Bluttat in Piesendorf

Staatsanwältin: „Dringender Mordverdacht“

Salzburg
16.05.2022 18:02

Warum musste Sabrina L. (30) sterben? Trotz Anzeige, trotz bestehendem Kontaktverbot. Anzeichen für Gewalt waren da. Aber: „Es ist extrem schwierig“, sagt die Staatsanwältin.

Die Staatsanwaltschaft hat die U-Haft gegen Christian L. (41) beantragt: Nun dürfte das Landesgericht diese verhängen. Der Pinzgauer (Salzburg) gilt als „dringend tatverdächtig in Richtung Mord“, betont Elena Haslinger von der Anklagebehörde.

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Ich möchte betonen, dass für uns ein dringender Tatverdacht in Richtung Mord besteht, und nicht in Richtung Totschlag. Dies auch gerade im Hinblick auf die Vorgeschichte. Die bisherigen, einseitigen Behauptungen des Beschuldigten ändern nichts.

Elena Haslinger von der Staatsanwaltschaft Salzburg

Wie „Krone“-Leser wissen, soll der Wirt am Freitag zu Mittag mit einem Küchenmesser dreimal auf seine Noch-Ehefrau eingestochen und sie gewürgt haben. Die zweifache Mutter verblutete in der Küche eines Gasthofes in Piesendorf. Auslöser für die Tat war ein Streit des in Trennung lebenden Ehepaares: Wie bereits berichtet, wollten sich Christian und Sabrina L. nach zehn Jahren Beziehung und fünf Jahren Ehe trennen. Geplant war auch die Übernahme einiger Lokale durch die Frau.

Fakt ist auch: Mitte April hatte Sabrina L. ihren Mann wegen schwerer Körperverletzung, beharrlicher Verfolgung und gefährlicher Drohung angezeigt. Grund war ein Vorfall im Februar: Damals soll der 41-Jährige sein Opfer gestoßen haben. Auch soll sie der Polizei Nachrichten vorgelegt haben, die auf Stalking hindeuten. Haslinger bestätigt, dass „am 5. Mai dazu ein Strafantrag eingebracht“ worden ist - also Christian L. wurde eine Woche der Tat angeklagt.

Unklarheit über Kontaktverbot
Durch die Anzeige erließ die Polizei ein Betretungs- und Annäherungsverbot. Danach folgte eine einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht Zell am See auf Antrag der Frau. Heißt: Christian L. durfte sich ihr nicht nähern, und er durfte eigentlich keinen Kontakt mit ihr haben. Eigentlich, denn nur einen Tag vor der Tat zog Sabrina L. die Verfügung zurück. Das Kontaktverbot wäre aber offenbar ohnehin am vergangenen Wochenende abgelaufen. „Wäre die Gefahreneinschätzung der Gewaltopfer je ein guter Indikator gewesen, gäbe es in Österreich keine Frauenmorde“, weiß Uwe Höfferer von der Beratungsstelle für Gewaltprävention.

Spagat zwischen Opferschutz und Beschuldigtenrechte
Doch warum hat nicht die Staatsanwaltschaft bereits im April bei den ersten Anzeichen von Gewalt reagiert. Beispielsweise mit U-Haft? „Das muss differenziert betrachtet werden. Die Unbescholtenheit des Beschuldigten hat eine Rolle gespielt. Eine U-Haft ist ein extremer Eingriff in die persönliche Freiheit und es gab ja Maßnahmen. Bei solchen Fällen ist es extrem schwierig zwischen Opferschutz und Beschuldigtenrechten abzuwägen. Ich denke, man wird so eine Tat nie zu 100 Prozent verhindern können“, erklärt Haslinger.

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