14.05.2022 11:30 |

Kritik an Österreich

Grenzkontrollen sorgen in Slowenien für Unmut

Laut einem Urteil des EuGH hat die österreichische Regierung seit 2017 nicht mehr überzeugend belegen können, dass Personenkontrollen an den Landesgrenzen notwendig seien. Das Urteil hat aber offenbar vorerst keine rechtlichen Folgen, denn erst vor wenigen Tagen verkündete Innenminister Gerhard Karner, dass die Grenzkontrollen verlängert werden. Dies wiederum sorgt für Unmut in Slowenien.

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Österreich habe die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme „nicht entsprechend begründen können“, betonte der slowenische Botschafter in Wien, Aleksander Geržina, gegenüber der APA. „Wir bedauern diesen Schritt sehr“, sagte Geržina. Er betonte, dass der freie Personenverkehr für die Menschen und Unternehmen auf beiden Seiten der Grenze sehr wichtig sei. Zudem handle es sich um eine der Grundfreiheiten der EU, deren Einschränkung verhältnismäßig sein müsse und eine entsprechende Risikobewertung brauche. Der Botschafter betonte, dass Slowenien selbst seine Schengen-Grenze zu Kroatien effektiv kontrolliere und damit auch die Interessen andere EU-Bürger schütze.

Nur Slowenien und Ungarn betroffen
Ungeachtet des Richterspruchs hatte das Innenministerium die Grenzkontrollen am 11. Mai für weitere sechs Monate verlängert. Sie waren im Jahr 2015 im Zuge der Flüchtlingskrise eingeführt und zunächst auch mit dieser begründet worden. Später verwies das Innenministerium auf die Terrorgefahr, und nun werden die Flüchtlingsbewegungen sowie Waffenschmuggel aus der Ukraine genannt. Betroffen sind nur Slowenien und Ungarn, nicht aber die restlichen sechs Nachbarländer, die allesamt ebenfalls dem Schengenraum angehören.

Im Interview mit der „Presse“ kritisierte Geržina anlässlich des 67. Jahrestages der Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrags am Sonntag, dass die darin festgeschriebenen Rechte der slowenischen Volksgruppe „noch immer nicht umgesetzt“ seien. Es gebe kein einheitliches zweisprachiges Gebiet, nur in 16 von 36 zweisprachigen Gemeinden sei Slowenisch Amtssprache, und zweisprachigen Unterricht gebe es nur in den Volksschulen, nicht aber in den Mittelschulen. Zudem fehlten nach den Ortstafeln noch zweisprachige Aufschriften „für Flüsse, Berge, Straßennamen und so weiter“.

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