Eilverfahren beim Verfassungsgerichtshof hat Oberösterreichs Landtag fast einstimmig gefordert (die SPÖ zog nicht mit), damit die mutmaßliche Verletzung von Grund- und Freiheitsrechten - etwa durch staatliche Pandemiemaßnahmen - rascher bekämpft werden kann.
.In Deutschland haben sich Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unter dem Begriff „Einstweiliger Rechtsschutz“ bewährt. Doch von der zuständigen Ministerin Karoline Edtstadler kommt als Antwort sinngemäß bloß ein „Eile mit Weile!“: Solche Tempoverschärfung sei in unserem Verfassungssystem nicht nötig und das Höchstgericht mit durchschnittlich 115 Tagen Verfahrensdauer eh recht schnell.
Initiator ist „enttäuscht und verärgert“
FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr ist als Initiator der Resolution enttäuscht und verärgert: „Edtstadlers Argumentation ist nicht schlüssig. Wir werden da gewiss draufbleiben!“ Das Thema ist heute, Montag, in der Landesregierungssitzung.
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