In jenem Prozess rund um den Tod einer 86-jährigen Völkermarkterin, die an Malaria starb, fiel heute das Urteil im Zivilprozess. Die Hinterbliebenen erhalten 20.000 Euro.
Nach dem plötzlichen Tod einer Völkermarkterin vor drei Jahren, gab es einige offene Fragen, eine davon: Warum und woran starb die Frau? Schnell stellte sich heraus, dass die 86-Jährige eine mit Malaria verseuchte Blutkonserve erhalten hatte.
Trauerschmerzensgeld für Angehörige
Bereits im Oktober 2020 wurde dann die Blutspenderin wegen fahrlässiger Tötung verurteilt und musste eine Geldstrafe zahlen. Im selben Monat startete auch der Zivilprozess. Damals forderten die Hinterbliebenen von der Spenderin, dem Roten Kreuz und einem Mitarbeiter 33.800 Euro Schmerzensgeld.
Das Rote Kreuz trägt nach Ansicht des Erstgerichtes kein Verschulden, aber haftet nach dem Produkthaftungsgesetz.
Christian Liebhauser-Karl, Richter
Am Mittwoch fiel im Zivilprozess dann schließlich ein Urteil. Die Angehörigen erhalten 10.000 Euro Trauerschmerzensgeld und einen Begräbniskostenersatz, welcher von Blutspenderin, einem Rettungsfahrer und dem Roten Kreuz zu bezahlen ist. Das Schmerzensgeld muss die Spenderin und der Rettungsfahrer, der damals die Information nicht weiterleitete, bezahlen.
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