Wegen Taferl-Dieb

Leser konnte Lenkerauskunft nicht erteilen: Strafe

Ombudsfrau
28.03.2022 12:00

Wie beantwortet man eine Lenkererhebung, wenn ein Dieb mit den gestohlenen Kennzeichen unterwegs ist und man das längst bei der Polizei angezeigt hat? Vor dieser Frage stand unlängst ein Wiener Pensionist. Für seine wahrheitsgemäße Auskunft bekam der 85-Jährige etwas, mit dem er nicht gerechnet hat: eine Strafe!

Schon seit einiger Zeit steht das Auto von Stefan S. unbenutzt auf dem Parkplatz seiner Wohnhausanlage. Der 85-Jährige fährt nicht mehr, wollte sich aber auch nicht von dem Wagen trennen. Bei einem Besuch fiel seinem Sohn auf, dass das Kennzeichen auf einmal anders war. „Wir haben sofort Anzeige erstattet, denn offenbar hat jemand die Nummerntafeln meines Vaters gestohlen und fremde montiert“, schildert dieser.

Dann begannen die Probleme. Zunächst flatterte eine Anzeige ins Haus, weil die Diebe mit den Kennzeichen getankt, aber die Rechnung nicht bezahlt hatten. Aufgrund der Anzeige ließ sich das klären. Es folgte eine Lenkererhebung. „Ich war mit der Diebstahlsanzeige bei der Polizeistation. Dort konnte man nicht helfen, weil es angeblich um eine andere Abteilung geht. Wir sollten alles per Mail schicken, was wir getan haben“, so der Sohn weiter. Geholfen hat es aber nichts. Denn der 85-jährige Vater erhielt eine Strafverfügung über 250 Euro, weil er keine Lenkerauskunft erteilt hat.

Was die Polizei in dem Fall antwortete
Nach Anfrage der Ombudsfrau hat die Landespolizeidirektion Wien nun mitgeteilt, dass das Verwaltungsstrafverfahren gegen Herrn S. eingestellt worden sei. Bei zukünftigen Problemen könne sich die Familie direkt an eine zuständige Stelle wenden. „Das ist eine große Erleichterung für uns. Vielen Dank“, freut sich diese!

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