Kapital geschlagen?

Spritpreise: Zadic beauftragt Bundeskartellanwalt

Politik
19.03.2022 12:55

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat den Bundeskartellanwalt beauftragt, eine Untersuchung der gestiegenen Treibstoffpreise in Österreich zu veranlassen. „Wir werden uns nun ganz genau anschauen, ob es hier zu verbotenen Preisabsprachen oder Kartellbildungen gekommen ist“, betonte die Ministerin. ÖVP-Klubobmann August Wöginger unterstützt ihr Vorgehen.

„Wir müssen alles tun, um Menschen, die das Auto brauchen, zu unterstützen. Niemand darf ungerechtfertigt Kapital aus der Krise schlagen. Das muss sichergestellt sein. Sinkende Rohölpreise müssen rasch an den Zapfsäulen sichtbar sein“, erklärte Wöginger, nachdem Justizministerin Zadic zuvor in einer Pressemitteilung die angesichts des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine „förmlich explodierenden“ Treibstoffpreise in Österreich kritisiert hatte.

Die Wettbewerbshüter sollen nun einen genauen Blick auf die Mineralölbranche werfen. Preissteigerungen können zwar grundsätzlich das Ergebnis eines freien Marktes sein, aber auch das Ergebnis rechtswidrigen Verhaltens, so zum Beispiel, wenn Unternehmen Absprachen treffen, die Preise koordiniert zu steigern. In diesem Fall würde ein Kartell vorliegen.

Hohe Geldbußen drohen
Die Aufdeckung allfälliger Kartelle liegt grundsätzlich im Aufgabenbereich der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Der Bundeskartellanwalt kann die BWB aber um Übermittlung von Auskünften bitten, in alle Akten der BWB Einsicht nehmen und gegebenenfalls auch die BWB um die Setzung von Ermittlungsschritten ersuchen. Daneben besteht für die BWB auch die Möglichkeit, Branchenuntersuchungen vorzunehmen und dabei formelle Auskunftsersuchen an Unternehmen zu stellen. Eine solche Branchenuntersuchung im Treibstoff-Sektor gab es zuletzt 2011.

Der Bundeskartellanwalt wird die Ermittlungen der BWB vonseiten der Justiz tatkräftig unterstützen. Sollte diese Untersuchung illegale Absprachen nachweisen, drohen den betroffenen Unternehmen hohe Strafen. Konkret wären Geldbußen bis zu einem Höchstbetrag von zehn Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes möglich. Darüber hinaus wären auch Hausdurchsuchungen möglich, sollten sich im Zuge des Ermittlungsverfahrens Hinweise auf illegale Preisabsprachen ergeben.

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