Gut oder böse. Worte, die die angeklagte Akademikerin beim Prozess in Salzburg oft benützte. „Meine Videos drehen sich zu 99 Prozent über das Gute im Menschen“, meinte sie. Seit 2016 filmte sich die Künstlerin selbst aus ihrem Garten, teilte die Videos via Telegram mit der Welt. Bei Youtube dürfe sie das nicht mehr – Account gesperrt. In zwei Videos hat sie aber Parallelen mit Corona-Toten und dem Massenmord durch das NS-Regime gezogen und Schlussfolgerungen getroffen, die für Neher eine Verharmlosung der NS-Gräueltaten darstellten – und damit das Verbotsgesetz 3H verletzten. Nicht nur: Laut Neher habe die Frau „gegen Juden zu Hass aufgestachelt“.
Schuldspruch nach dem Verbotsgesetz 3H
Die 61-Jährige selbst sieht das nicht ganz so, bekannte sich vor Gericht „nicht schuldig“ und sprach in einem Redeschwall über ihre Motive: eine tiefe Lebenskrise, Emotionen. Die Entscheidung der Geschworenen: schuldig nach dem Verbotsgesetz, aber nicht wegen Verhetzung. Die rechtskräftige Strafe: 15 Monate Haft auf Bewährung.
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