14.02.2022 16:00 |

Erhöhung ab Mai

Nächste Preiskeule: Sogar das Sterben wird teurer

Die Friedhöfe Wien heben im Mai ihre Tarife um drei Prozent an. Und das, obwohl Wien im Vergleich zu anderen Landeshauptstädten ohnehin sehr teuer ist, wettert die ÖVP.

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Seit Wochen berichten wir in der „Krone“ über Teuerungen. Für die hohen Rohstoffpreise oder Lieferengpässe aus China kann die Rathauspolitik nichts. Sehr wohl befeuert die Stadt Wien die hohe Inflation in ihrem eigenem Hoheitsbereich mit.

Nach den gestiegenen Kommunalgebühren wird ab Mai (ursprünglich für März angesetzt) das Ableben teurer. Die Entgelte für Gräber & Co. steigen. Die Friedhöfe Wien gehen von einer Erhöhung um drei Prozent aus. Bei Kleinstbeträgen könne es durch Rundungen auch ein wenig mehr sein, heißt es.

830 Euro für Zehn-Jahres-Vertrag für Erdgrab
Dabei seien die Friedhofsgebühren im Vergleich zu anderen Landeshauptstädten ohnehin horrend hoch, wettert die ÖVP. Bis zu 830 Euro muss man für den Zehn-Jahres-Vertrag für ein Erdgrab hinblättern. In Graz, Salzburg oder Innsbruck nicht einmal die Hälfte. Auch die Aufbahrungshalle sei mit 440 Euro teurer als anderswo, so die Türkisen.

Stimmt das? „Einzelne Tarife mit denen anderer Städte zu vergleichen, ist nicht zweckmäßig, da die Gegebenheiten sehr unterschiedlich sind“, erklärt Julia Stering von den Friedhöfen Wien. Die Grabkosten seien abhängig von der Lage, der Größe und vom Friedhof. Die günstigste Ruhestätte fängt bei 29,50 Euro pro Person und Jahr (295 Euro in zehn Jahren) an. Die Preise der Aufbahrungshalle hängen wiederum mit den „individuellen Wünschen“ der Angehörigen zusammen, so Stering.

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Einzelne Tarife mit denen anderer Städte zu vergleichen, ist nicht zweckmäßig, da die Gegebenheiten sehr unterschiedlich sind.

Friedhöfe Wien

Alles undurchsichtig und nebulos, kontert ÖVP-Stadträtin Isabelle Jungnickel: „In diesem sensiblen Bereich braucht es nachvollziehbare Gebühren. Die bevorstehende Preiserhöhung ist weder betriebswirtschaftlich noch im Kontext der Preise anderer Landeshauptstädte zu argumentieren. Wie von der Volksanwaltschaft aufgezeigt, müssen die unzulässige Überwälzung gestoppt und die Tarife reduziert werden.“

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