Das Amtsgericht Würzburg hat gegen den früheren deutschen Schwimm-Bundestrainer Stefan Lurz Strafbefehl wegen des sexuellen Missbrauchs einer minderjährigen Leistungsschwimmerin in zwei Fällen erlassen.
Er bekommt eine sechsmonatige Bewährungsstrafe, Lurz muss außerdem 1500 Euro an den Weißen Ring zahlen und darf während der dreijährigen Bewährungszeit weder beruflich noch ehrenamtlich Schwimmtrainer sein.
Die Tatvorwürfe datieren aus den Jahren 2011 und 2012, konkret geht es um den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Laut Staatsanwaltschaft hatte Lurz diese Vorwürfe eingeräumt. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig, bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.
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