Anrainer besorgt

Tirol: Wohnbau erhöht Gefahr von Hochwasser

Ombudsfrau
26.01.2022 10:00

Schon vor dem richtigen Baubeginn steht fest, dass ein Wohnblock in St. Johann die Hochwassergefahr für die Anrainer vergrößert. Die Gemeinde sieht darin kein Problem und hat den Baubescheid ausgestellt. Im Fall des Falles könnten sich die Betroffenen ja wegen Schadenersatz an den Bauträger wenden.

Dass eine Wohnhausanlage mit 32 Wohnungen und Tiefgarage nicht ohne Beeinträchtigungen für die Anrainer errichtet werden kann, ist allen klar. Dass sie aber in Kauf nehmen müssen, dass sich mit dem Bau die Gefahr eines Hochwasserschadens für sie erhöht, damit haben die Betroffenen ein Problem.

„Die Baubewilliung enthält die für uns völlig überraschende, keinesfalls zu erwartende und jedenfalls inakzeptable Aussage, dass bei einem eintretenden Hochwasserereignis im Nahebereich bestehender Objekte eine deutliche Verschlechterung der Hochwassersituation zu erwarten ist. Damit einhergehend seien zivilrechtliche Klagen der Geschädigten gegenüber dem Verursacher, also der Wohngenossenschaft, nicht auszuschließen“, erklären die Anrainer. Es hätte zudem auch keine Bauverhandlung gegeben.

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Man muss doch darauf vertrauen können, dass die Behörde bei der Bewilligung neuer Bauvorhaben den Schutz bestehender Objekte berücksichtigt.

Besorgte Anrainer

Anrainer sehen sich erhöhter Hochwassergefahr ausgesetzt
Beim letzten Hochwasser 2013 hätten nur wenige Zentimeter den Unterschied gemacht und ihre Reihenhaussiedlung vor einer Überflutung gerettet. „Bei einem vergleichbaren Hochwasser müssten wir wohl ab jetzt damit rechnen, betroffen zu sein! Als Gemeindebürger muss man doch darauf vertrauen können, dass die Behörde bei der Bewilligung von neuen Bauvorhaben den Schutz bestehender Objekte berücksichtigt und diese keinesfalls einer höheren Gefahr durch Naturereignisse aussetzt. Noch dazu, da sich solche Ereignisse häufen“, sind die Betroffenen empört.

Anrainer haben Beschwerden gegen Baubescheid erhoben
Die Gemeinde weist auf Anfrage darauf hin, dass das Bauverfahren noch nicht abgeschlossen sei und man deshalb keine detaillierten Auskünfte erteilen könne. Aufgrund der von den Anrainern eingebrachten Beschwerden gegen den Baubescheid, würde die Angelegenheit von der nächsten Instanz überprüft werden. Auf dieses Ergebnis sind sicher alle schon gespannt!

 Ombudsfrau
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