Der Angeklagte wirkt wie der schüchterne Junge von nebenan. Doch der Bursche hat es faustdick hinter den Ohren. Obwohl gerade einmal 16 Jahre alt, ist er vorbestraft und war wegen zahlreicher Delikte angeklagt: Sachbeschädigung, Körperverletzung, Drohung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, um nur einige zu nennen. So hat der Bursch Wände beschmiert, Polizisten bedroht, attackiert und sogar dem eigenen Vater gedroht, ihn zu erschlagen.
„Sie hätten jemanden töten können“
Der schwerste Zwischenfall ereignete sich aber in Bruckneudorf. Dort bat der Angeklagte einen Autofahrer um Hilfe. Als dieser ausstieg, zog ihm der Teenager den Griff einer schweren Metallsäge über den Schädel. „Sie hätten den Mann töten können, ist Ihnen das klar? Was wäre, wenn er blöd mit dem Schädel auf den Randstein gestürzt wäre?“, fragte die Richterin streng. Die kleinlaute Antwort: „Ich hab nicht nachgedacht.“
Teilbedingte Haft, strenge Auflagen
Der 16-Jährige sagte, stets im Alkohol- und Drogenrausch gewesen zu sein. Das Urteil von 7 Monaten teilbedingter Haft und die Weisung zu Therapie nahm er an. Weil der unbedingte Teil der Strafe durch die sechswöchige U-Haft verbüßt war, konnte der junge Mann nach der Verhandlung mit seinen Eltern nach Hause gehen.
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