Nichts mit 2G zu tun

Ungeimpfte: Falschmeldung über Zutrittsbereiche

Österreich
13.01.2022 09:38
Porträt von Kronen Zeitung
Von Kronen Zeitung

Derzeit melden sich vermehrt Leser, die auf die Einkaufszentren-Warenliste-Verordnung im Rechtsinformationssystem des Bundes verweisen. Und daraus irrtümlicherweise ableiten, dass sie ohne 2G in die dort aufgelisteten Geschäfte dürfen. Doch das stimmt nicht - die Verordnung, die benannt wird, bezieht sich auf etwas völlig anderes. 

Bei der Verordnung geht es um die Genehmigung von Einkaufszentren - das hat also nichts mit den gesundheitsrechtlichen Regelungen der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung zu tun, bestätigt das Arbeitsministerium der „Krone“.

Zur Erinnerung: Die Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung definiert jene Bereiche, die Kunden auch ohne 2G-Nachweis betreten dürfen. Diese umfassen also zum Beispiel Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogerie, Post, Banken, usw. - mit anderen Worten Geschäfte für den täglichen Bedarf.

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