Corona in Italien

Inseln protestieren gegen 2G-Pflicht für Fähren

Ausland
09.01.2022 16:01

Am Montag tritt in Italien eine 2G-Pflicht für öffentliche Verkehrsmittel in Kraft. Gegen diese Verordnung laufen nun zahlreiche Inseln Sturm. Nicht Geimpfte seien ab 10. Jänner nicht mehr in der Lage, ihre Insel zu verlassen, was verfassungswidrig sei, behaupten die betroffenen Bürgermeister. Dem Protest schloss sich auch der Stadtchef von Venedig, Luigi Brugnaro, an.

„Die Regierungsmaßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus könnten schwerwiegende Auswirkungen auf die Lagunenstadt haben, insbesondere im Hinblick auf die Verbindungen zu den Inseln. Gerade wegen der Besonderheit Venedigs und seiner geografischen Lage stehe ich in engem und ständigem Kontakt mit der Regierung, damit eine Ausnahmeregelung getroffen werden kann, die es allen Bürgern, die unsere Inseln erreichen oder von dort aus reisen müssen, ermöglicht, dies mit 3G zu tun“, so Brugnaro.

Ebenfalls betroffen sind die Bewohner von Ischia, Pantelleria, Elba und Capraia. Auf der toskanischen Insel Giglio sind circa 80 der 1400 Einwohner nicht geimpft. „Ich persönlich bin zwar für die Impfpflicht, aber man kann nicht ignorieren, dass eine Minderheit der Bevölkerung sich nicht impfen lassen will. Diese Personen können nicht mehr aufs Festland und haben keinen Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen“, sagte der Bürgermeister von Giglio, Sergio Ortelli.

Regierung lenkt mit Ausnahmeregelung ein
Zumindest die kleineren Inseln wurden seitens der Regierung erhört: Das Gesundheits- und das Verkehrsministerium beschlossen nämlich, dass für deren Bewohner bis zum 10. Februar die 3G-Pflicht gilt, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Schule oder Universität eine Fahrt mit einer Fähre benötigen. Beschlossen wurde außerdem, dass an Bord von Schulbussen keine 3G-Pflicht gilt.

Erst am Samstag ist die Impfpflicht für Menschen über 50 in Kraft getreten. Ab dem 15. Februar gilt für die über 50-Jährigen außerdem die 2G-Regel am Arbeitsplatz. Das bedeutet, dass sie nachweislich gegen Covid-19 geimpft oder von der Krankheit genesen sein müssen, um zur Arbeit gehen zu können. Für körpernahe Dienstleistungen, wie etwa beim Friseur, gilt die 3G-Regel. Man braucht also zumindest einen negativen Corona-Test. Diese Beschränkung greift auch für den Zutritt zu Ämtern, der Post, Banken und Geschäften. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs oder auch Apotheken.

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