Mann erhält 20.000 €
Psychisch Kranker abgeschoben: Dänemark verurteilt
Dänemark ist wegen der Abschiebung eines psychisch kranken Straftäters in die Türkei verurteilt worden. Das Menschenrecht des betroffenen Mannes auf Privatleben sei damit verletzt worden, begründete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag.
Die dänischen Gerichte hätten bei ihrer Entscheidung nicht ausreichend die individuelle Situation des Mannes berücksichtigt, das dauerhafte Verbot, wieder einzureisen, sei zudem unverhältnismäßig. Der abgeschobene Mann, der sich vor dem Gericht beschwert hatte, war im Alter von sechs Jahren mit seiner Familie aus der Türkei nach Dänemark gekommen. Später beging er unter dem Einfluss seiner psychischen Erkrankung und gemeinsam mit anderen Tätern eine schwere Gewalttat, in deren Folge das Opfer starb. Deswegen wurde er verurteilt und letztlich abgeschoben.
Abgeschobener: Ich spreche kein Türkisch
Vor Gericht machte der Mann geltend, sein gesamtes soziales Umfeld befinde sich in Dänemark, er spreche kein Türkisch und in der Türkei könne seine psychische Krankheit nicht angemessen behandelt werden. Neben der Verletzung seines Rechts auf Privatleben bemängelte er auch einen Verstoß gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung, wobei ihm das Gericht jedoch nicht folgte.
Der dänische Staat muss dem Abgeschobenen nun 20.000 Euro für die angefallenen Prozesskosten zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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