Maske auch im Freien

Südtirol verschärft Corona-Maßnahmen

Ausland
23.11.2021 12:06

In Südtirol werden die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verschärft. Es gilt nun eine verstärkte Maskenpflicht. In allen geschlossenen Räumen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden - auch im Freien, sobald kein Abstand von einem Meter zu anderen Personen eingehalten werden kann. 

Zudem werden für 20 Gemeinden noch strengere Regeln verordnet, hieß es vom Land Südtirol in einer Aussendung. Dort wird etwa eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr eingeführt.

„Eigenerklärung“ bei Verlassen der Wohnung
Das eigene Zuhause darf während der Nacht nur zur Arbeit, aus gesundheitlichen oder sonstigen dringenden Gründen verlassen werden. Dafür wird wieder eine sogenannte „Eigenerklärung“ benötigt, welche die Südtiroler dabei haben müssen. Die Gastronomie muss um 18 Uhr schließen, es dürfen maximal vier Personen an einem Tisch sitzend bedient werden.

Schulen und Hotels bleiben geöffnet
Beherbergungsbetriebe, Schulen, Kindergärten und Betreuungseinrichtungen dürfen offen bleiben. Alle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen werden in diesen Gemeinden ausgesetzt, bei Events im Freien gilt die 3G-Regel. Sport und Bewegung draußen ist nur dann erlaubt, wenn der Abstand zu anderen Menschen eingehalten werden kann - während der Ausgangssperre ist Sport jedoch verboten.

Im Handel gilt eine FFP2-Maskenpflicht, im Freien reicht ein Mund-Nasen-Schutz, wenn kein Abstand möglich ist.

Gemeinden mit niedriger Impfquote betroffen
Von den strengeren Regeln sind Rodeneck, St. Pankraz, Kuens, Vintl, Ulten, Martell, Kastelbell-Tschars, Natz-Schabs, Schnals, Plaus, Kastelruth, Marling, Lajen, Burgstall, St. Ulrich, Moos in Passeier, Villnöß, St. Christina in Gröden, Rasen-Antholz und Mühlbach betroffen. Diese Gemeinden weisen eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 800, eine Durchimpfungsrate von unter 70 Prozent sowie mehr als fünf positive Fälle pro Gemeinde auf.

Im Rest Südtirols gilt die strengere Maskenpflicht „ab sofort“. Alle müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maske tragen. „Tanzaktivitäten, die in Diskotheken, Tanzlokalen und ähnlichen Lokalen, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen stattfinden, sind wieder ausgesetzt“, hieß es weiter.

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