„Krone“-Ombudsfrau

Online-Riese mahnte Wienerin zu Unrecht

Ombudsfrau
22.11.2021 16:30

Onlineshopping ist praktisch - solange es keine Probleme gibt. Dann kann es nämlich durchaus mühsam werden. Wie auch eine Leserin aus Wien feststellen musste. Sie hatte ein Produkt bestellt, aber nie erhalten. Trotzdem wurde die Kundin gemahnt und die Inkasso-Keule geschwungen. Die Ombudsfrau konnte helfen!

Ein neues Dampfbügeleisen hatte Marialuise L. Anfang August zu einem Preis von rund 50 Euro bei Online-Händler Amazon bestellt. „Die Ware wurde nicht geliefert, weil laut einem E-Mail die Sendung leicht beschädigt war“, schilderte die Wienerin. Daraufhin habe sie, so Frau L. weiter, das Bügeleisen nochmals bestellt, bezahlt und dieses auch ordnungsgemäß erhalten. Damit war der Fall aber nicht erledigt.

Ende September kam plötzlich eine erste Mahnung, in der auch gleich eine sogenannte „Verzugspauschale“ verrechnet wurde. Die Leserin schrieb dem Kundenservice von Amazon, verwies auf die Nicht-Lieferung. Als Antwort wurde sie knapp zwei Wochen später nochmals gemahnt. Inklusive der Ankündigung, dass bei Nichtbezahlung ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung beauftragt werde. „Nun weiß ich nicht mehr weiter. Bitte helfen Sie mir“, schrieb uns Frau L.

Amazon entschuldigte sich für Unannehmlichkeiten
Auf Anfrage bedauerte Amazon, dass der Kundenservice den Sachverhalt nicht richtig erkannt und damit auch nicht gelöst habe. Frau L. habe das Bügeleisen nie erhalten, da es wegen eines Transportschadens vom Versanddienst retourniert worden sei und anschließend offenbar verloren gegangen ist. Man habe für das Kundenkonto eine Gutschrift der 49,91 Euro veranlasst und auch die Mahngebühr in Höhe von fünf Euro ausgebucht.

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