Für Agrarprodukte

EU und Ukraine einigen sich auf Handelsabkommen

Wirtschaft
30.06.2025 19:13

Die Europäische Union (EU) und die Ukraine haben sich auf ein Handelsabkommen für Agrarprodukte geeinigt. Es legt neue Obergrenzen für die zollfreie Einfuhr von Weizen, Mais, Honig, Geflügel und anderen Waren fest. Seit Anfang Juni ist eine Übergangsvereinbarung in Kraft.

Die EU hatte die Zölle auf Agrarprodukte aus der Ukraine 2022 grundsätzlich abgeschafft. Das Land soll auf diese Weise im Krieg gegen Russland unterstützt werden. Nachdem Vertreterinnen und Vertreter der heimischen Landwirtschaft gegen die billige Konkurrenz protestiert hatten, wurde die Zollfreiheit aber schrittweise wieder zurückgenommen.

Seit dem vergangenen Jahr galten Obergrenzen für die zollfreie Einfuhr einiger Produkte, darunter Geflügel, Eier, Zucker, Mais, Honig und Hafer. Anfang Juni lief die Vereinbarung aus. Seither gelten übergangsweise die Einfuhrquoten aus der Zeit vor dem Krieg, von denen die ukrainischen Landwirtinnen und Landwirte weniger profitieren.

Kein Zoll auf Milchpulver
Nun sollen die Obergrenzen wieder steigen, aber unter den Einfuhrmengen der vergangenen Jahre bleiben. Für weitere Produkte wie Milchpulver, Pilze und Traubensaft gebe es künftig gar keine Zölle mehr, sagte EU-Agrarkommissar Christophe Hansen. Die Details des neuen Abkommens müssen aber erst ausgearbeitet werden.

2023 und 2024 importierte die EU mehr als eine halbe Million Tonnen Zucker aus der Ukraine. In den zwei Jahren zuvor waren es mit Zöllen nur 40.000 Tonnen gewesen. Damit das Handelsabkommen in Kraft treten kann, sind die Zustimmung des Europaparlaments und des Rats der 27 EU-Länder nötig.

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