Welche Rechte haben Geimpfte, die durch die vierte Welle wirtschaftlich oder gesundheitlich zum Handkuss kommen? Ihnen will ein Anwalt jetzt eine Stimme geben: per Sammelklagen!
Wenn es um die mutmaßliche Beschneidung der Grund- und Freiheitsrechte geht, ist der Weg zum Verfassungsgerichtshof schnell eingeschlagen. Wie schaut’s aber aus, wenn Personen, die sich zwar an die Empfehlungen der Regierung halten – vor allem was die Impfung betrifft –, durch Lockdowns oder verschobene Operationen trotzdem Schaden nehmen? Welche Rechte haben sie? Dieser Frage hat sich nun der renommierte Wiener Anwalt Eric Breiteneder angenommen und bereitet Sammelklagen vor, denen sich Betroffene ab sofort anschließen können.
Geschädigte im Gesundheitsbereich
Die Initialzündung kam sogar aus dem Umfeld des Juristen: Ein Bekannter – nennen wir ihn Patient X – müsste sich einer beidseitigen Hüftoperation unterziehen. Aufgrund der aktuellen Lage in den Spitälern werden OPs aber seit Wochen verschoben. Auch jene von Patient X. Hinzu kommt, dass nur eine Seite operiert wird, die andere erst in grauer Zukunft. Heißt: zwei Operationen statt einer, zweimal Krankenstand und zweimal Reha ...
„Wollen Volksverhetzer zur Verantwortung ziehen“
Und warum das Ganze? „Weil es trotz Überfluss an Impfstoffen nicht zuwege gebracht wurde, die Bevölkerung im notwendigen Ausmaß zu immunisieren“, so Breiteneder, der vor allem mit dem Instrument der Amtshaftungsklage liebäugelt. Geimpfte Opfer der vierten Corona-Welle sind nämlich in vielen Bereichen der Gesellschaft zu finden. Zum Beispiel Gastronomen, die um Weihnachtsfeiern umfallen. Oder Hoteliers, die nach der aktuellen Reisewarnung um ihre deutschen Gäste bangen. Und natürlich Ärzte und Pflegepersonal, die aufgrund der unterirdischen Impfrate von 65 Prozent immer öfter ins Burnout schlittern.
Aber nicht nur der Staat – also Bund und Länder – steht auf der „Abschussliste“ des Anwalts, sondern in gleichem Ausmaß Volksverhetzer. „Wir wollen jene zur Verantwortung ziehen, die entgegen wissenschaftlichen Grundlagen Ängste gegen die Impfung schüren und Falschnachrichten darüber verbreiten“, so Breiteneder. Daher soll gegen bekannte oder auch weniger bekannte Personen demnächst Strafanzeige eingebracht werden.
Seit Beginn der Corona-Krise wird - neben der Krankheit selbst - viel über Gesetzestexte diskutiert. Hier ein paar relevante Aspekte: Als rechtliche Grundlage für diverse Maßnahmen (der Regierung) zur Eindämmung der Pandemie dient vor allem das Epidemiegesetz von 1950 (EpidemieG). In Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus wurde zuletzt mehrfach der Paragraf 178 des Strafgesetzbuches (StGB) bemüht: „Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.“ Dies trifft zu, wenn es sich - wie bei Covid-19 - um eine anzeige- oder meldepflichtige Krankheit handelt. Im Falle möglicher Sammelklagen will sich der Anwalt auch auf die §283 StGB (Verhetzung) sowie §184 StGB (Kurpfuscherei) berufen - bei Letzterem drohen bis zu drei Monaten Haft.
Auf www.coronaclaims.at können sich Geschädigte unverbindlich und kostenlos registrieren. Im Falle von Klagen können sie sich später um 190 Euro als Privatbeteiligte anschließen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.